Jahn setzt Unterschrift unter Gelände-Verkauf

24.3.2017, 12:00 Uhr
Jahn setzt Unterschrift unter Gelände-Verkauf

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„Der Vertrag ist ein ganz wesentlicher Schritt, der gerade jetzt gemacht werden musste. Wir standen auch unter einem gewissen Druck, es musste für den Investor weitergehen. Ich hoffe, dass wir das Schwerste hinter uns haben und bin guten Mutes. Aber es liegt noch Arbeit vor uns“, sagt Gunter Bierfelder. Diese Botschaft bringt der scheidende Vorsitzende den Jahn-Mitgliedern in genau einer Woche zur Jahresversammlung mit.

Dass Bierfelder im NN-Gespräch einen Vertragsauszug auf dem Mobiltelefon bei sich hat, unterstreicht die Bedeutung der offenen Fragen. Vier „aufschiebende Bedingungen“ haben die SpVgg Jahn und der Hamburger Immobilienentwickler Dignus festgehalten. Kaum Probleme sind laut Bierfelder bei den ersten zwei Punkten zu befürchten, die einen entsprechenden Bebauungs- beziehungsweise Flächennutzungsplan für das künftige Areal und eine Förderung des Projektes über Mittel des Freistaates über den Bayerischen Landesverband sowie der Stadt Forchheim voraussetzen.

Krux ums Eigentum

Komplexer sind die verbleibenden Themen, die teils zusammenhängen. Noch ist der geplante Erwerb von 40.000 Quadratmetern nicht sicher. Mit zwei privaten Eigentümern werde man sich demnächst noch zusammensetzen, so Bierfelder. Weitere Flächen sollen der VfB, der Landkreis und die Stadt zur Verfügung stellen. „Und hier beißt sich die Katze noch in den Schwanz“, sagt Bierfelder. Die Problematik dreht sich um den bereits mehrfach zitierten, zu löschenden Grundbucheintrag zulasten des Vereins, der bei einem Verkauf zur Rückübertragung des Geländes an die Stadt verpflichtet wäre.

Den mittlerweile juristisch wie wirtschaftlich begründbaren Verzicht knüpfte der Planungsausschuss des Stadtrates im Frühjahr 2016 an die Forderung, Flächen in selbiger Größenordnung zu kaufen. Diese Logik wird nicht nur durch die ungünstige Preisentwicklung im Norden durchkreuzt, sondern auch von der Konstellation der Eigentümer. Der VfB, ein privater Eigentümer und auch die Stadt wollen ihren Grund nur über Erbbaurecht überlassen.

 

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