Kirchweih in Stöckach: T-Shirt zerrissen und Nase gebrochen

7.2.2019, 12:02 Uhr
Ein Nürnberger hatte war bei der Kirchweih in Stöckach handgreiflich geworden.

Ein Nürnberger hatte war bei der Kirchweih in Stöckach handgreiflich geworden.

Sie verurteilte den 25-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 45 Euro wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.

Richterin Silke Schneider erklärte vor der Schulklasse, die in der Verhandlung einen Unterrichtsbesuch machte, dass es eine Irrmeinung sei, dass Taten im betrunkenen Zustand weniger hart bestraft würden. Das zu verhandelnde Geschehen passte genau in das angesprochene Muster. Der bis dahin unbescholtene Maurer ging am Nachmittag des 24. August zum Kerwa-Fußball und danach ins Festzelt.

Sechs Bier intus

Gegen 23 Uhr hatte er einen Streit mit dem Festwirt und wurde aus dem Zelt gewiesen. Das machte er — mit gut und gern sechs Bier intus — nicht ganz freiwillig. Im Weggehen zerriss er das T-Shirt eines Mannes.

Draußen trank er weiter. Wie es dann zur Schlägerei kam, wusste er nicht mehr so genau. Jedenfalls zerrten, so sein Verteidiger, mehrere Personen an ihm und er setzte sich zur Wehr.

Dabei erwischte er einen Gast, der mit dem Hinauswurf gar nichts zu tun hatte, und brach ihm mit einem Faustschlag die Nase. "Da haben Sie aber gut getroffen", kommentierte die Richterin. "Oder schlecht getroffen", gab der Anwalt zu bedenken. Denn in der Folge kam es zur Verhandlung und zum Schmerzensgeldanspruch des Verletzten.

1800 Euro Schmerzensgeld

In diesem Punkt zeigte sich der Angeklagte vorbildlich: Noch ehe es zur Strafverhandlung kam, einigte er sich mit dem Geschädigten und vereinbarte eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von insgesamt 1800 Euro. Die erste Rate — so war es abgemacht — musste er gleich am Verhandlungstag überweisen.

Dies und das Geständnis rechnete ihm Silke Schneider beim Strafmaß hoch an, auch aus einem pragmatischen Gesichtspunkt: Sie hatte deshalb keine Zeugen und auch keinen Sachverständigen laden müssen.

 

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