Krebskranke aus Franken wegen Cannabis-Besitz verurteilt

26.5.2016, 21:00 Uhr

Die Frau war wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge angeklagt. Sie hatte zu Hause eine Aufzuchtanlage für Cannabispflanzen eingerichtet, die Polizei stellte über 900 Gramm davon sicher. Ihr ganzes Geld hatte sie in die Cannabis-Aufzucht gesteckt. Sie wollte daraus Öl gewinnen, um ihre Schmerzen zu lindern. Am Ende berücksichtigten die Richter die miserable Lage der Frau, urteilten auf einen minderschweren Fall und entschieden auf eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten ohne Auflagen.

Besondere Brisanz enthält der Fall durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Es hat kürzlich tatsächlich erlaubt, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken angebaut werden darf, wenn auch unter engen Grenzen. Richter Torsten Meyer ging bei seiner Urteilsbegründung sogar so weit zu sagen, dass der Cannabis-Anbau in einigen Jahren straffrei sein wird. So lange hat sich die Justiz in ihrer Rechtsprechung an geltendes Gesetz zu halten.

Samen im Netz bestellt

Sie habe die Samen im Internet bestellt und sich die Kenntnisse zur Aufzucht über den Videokanal Youtube beschafft, sagte die Frau vor Gericht. Aus rund 500 Gramm getrocknetem Pflanzenmaterial wollte sie bis zu 50 Gramm des wertvollen Öls gewinnen, das sie dann eingenommen hätte. Eine andere Möglichkeit, um wenigstens die Schmerzen zu lindern, habe sie nicht gesehen, zumal sie auf herkömmliche Medikamente aller Art mittlerweile schwerste allergische Reaktionen bekomme. Deshalb gehe sie auch nicht mehr zum Arzt. Auf der anderen Seite linderten auch herkömmliche Kräuter den Schmerz nicht mehr. "Der Krebs ist mittlerweile sehr bösartig, da ist mit Brennnessel und Co. nichts mehr zu machen."

Vor Gericht räumte die Frau ein, dass sie niemanden persönlich kenne, der durch die Cannabis-Therapie wieder gesund wurde. Im Internet gebe es allerdings einen amerikanischen Heilpraktiker, der nicht nur sich selbst schon geheilt, sondern mehrere Krebspatienten auch schon vom Sterbebett geholt habe. Den Medikamentenkonzernen sei dieser Mann ein Dorn im Auge.

"Die einzige Möglichkeit"

"Das ist die einzige Möglichkeit, die mir noch bleibt, um gesund zu werden", sagte die Frau unter Tränen. Aufgegeben habe sie noch lange nicht, sie habe schließlich noch Pläne. Früher war sie als Vertreterin selbstständig, derzeit lebt sie von Hartz IV und hat immer wieder versucht, sich mit kleinen Jobs über Wasser zu halten.

Als auch eine Beamtin der Kriminalpolizei bestätigte, dass die Angeklagte nur zum Eigenverbrauch angebaut und nichts verkauft hat und nicht vorbestraft ist, plädierte Staatsanwältin Ramona Eichelsdörfer auf eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Ein Gesetzesverstoß liege vor, mit Blick auf die Gesamtumstände seien zehn Monate angemessen. Verteidiger Joachim Voigt beantragte dagegen nur drei Monate. Es sei nachzuvollziehen, dass seine Mandantin den Glauben an die Schulmedizin verloren habe und jetzt jeden Strohhalm ergreife.

Das Schöffengericht entschied schließlich auf sechs Monate. Die Richter sahen vor dem Hintergrund der misslichen Lage der Frau von den sonst üblichen Arbeits- oder Geldauflagen ab.