Landgericht Bamberg: Zeugin widerspricht sich

22.3.2017, 19:42 Uhr
Landgericht Bamberg: Zeugin widerspricht sich

© Beke Maisch

Die Vorfälle ereigneten sich vor rund zehn Jahren. Da gibt es Erinnerungslücken. Aber auffallend ist, dass die Zeugin sich erst längere Zeit in Andeutungen gegenüber der sie vernehmenden Polizisten erging, ehe sie 2014 erstmals den Namen des Angeklagten ins Spiel brachte. Sie wurde mehrfach von verschiedenen Kripobeamten und auch Ermittlungsrichtern vernommen und stellte jeweils die ausschlaggebenden Fakten unterschiedlich dar. Auch bei der gestrigen Zeugenvernehmung wusste sie zwar ungewöhnliche Details zu Randpunkten, blieb aber im Kern der Anschuldigungen schwammig und widersprüchlich.

Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, ob der angeklagte Polizist die Haschkäuferin einmal oder mehrmals auf ihren Einkaufsfahrten begleitete und ob er überhaupt wusste, zu welchem Zweck die Frau in die Nähe von Nürnberg gefahren ist. In den verschiedenen Versionen der Belastungszeugin schwankt dies zwischen vier- bis maximal fünfmal. Obwohl sie zu Beginn ihrer Vernehmung nur von einer Begleitung sprach, bei der der Angeklagte nicht in den Zweck der Fahrt eingeweiht gewesen sei, steigerte sie sich auf zwei Fahrten bis zu: "Er muss es gewusst haben, weil er mich einen Joint rauchen gesehen hat."

Polizisten mit Haschpfeife?

Allerdings will sie auch zwei uniformierte "kiffende" Polizisten gesehen haben. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Nino Goldbeck relativierte sie aber ihre Aussage: Die Beamten seien in einem Kreis gesessen, während eine Haschpfeife herumgereicht wurde. Und schließlich war es nur noch eine Person in Uniform . . . zu einer Personenbeschreibung war sie jedoch nicht in der Lage.

Ähnliche Variationen hatte die Zeugin parat, wenn es um die genauere zeitliche Einordnung aller Geschehnisse ab dem Kennenlernen der Angeklagten ging. War das 2005, 2006 oder 2007? Wie lange dauerte es dann, bis sie der Angeklagten einen Job in der Firma verschaffte, bei der sie angestellt war? Hier gibt es ein Dokument: Die Angeklagte arbeitete ab Juli 2007 dort. Fest steht durch einen Krankenbericht auch, dass die Angeklagte am 31. Oktober 2007 einen gefährlichen Hundebiss erlitten hat. Nach der Erinnerung der Zeugin, die sie ins Krankenhaus brachte, wurde sie bald wieder entlassen; laut Bericht waren es über eine Woche.

Für die Polizeibeamtin von der Dienststelle für interne Ermittlungen waren die Einlassungen dieser Zeugin "schlüssig". Der Ermittler von der Kripo Bamberg, der sich mit den Vorwürfen gegen die Angeklagte und andere Beteiligte befasste, hielt es für "unglücklich, dass drei Dienststellen parallel gearbeitet haben". Die dritte Dienststelle war in Nürnberg, weil der Haschlieferant dort wohnte. So wollte der Kripobeamte nicht ausschließen, dass die Belastungszeugin mit ihren Andeutungen gegenüber Polizisten, doch in den eigenen Reihen zu suchen, nur von ihren eigenen Taten ablenken wollte. Durch die getrennten Untersuchungen habe nicht jeder Ermittler jede betroffene Person selbst vernehmen können. Deshalb bezweifelte der Beamte, ob so der Qualitätsstandard der Ermittlungen zu halten gewesen sei.

Der angeklagte Polizist machte von seinem Recht, im Prozess zu schweigen, Gebrauch. Der aktive Sportler ahnte nichts von den Vorwürfen, bis er am 18. März 2014 in der Forchheimer Polizeiinspektion so begrüßt wurde: "Guten Morgen, Sie sind vorläufig festgenommen." Vor Gericht schloss er seine Aussage mit: "Ich kann in den Spiegel schauen; ich habe meine Arbeit gut gemacht. Ich bin Polizist und will es auch bleiben."

Die Angeklagte sagte auch zur Sache aus. Ihr Leben sei nach mehreren Schicksalsschlägen immer wieder vom Drogenkonsum geprägt gewesen. Sie betonte aber, dass sie während der Freundschaft mit dem Polizisten wegen dessen aufmunterndem Wesen "clean" gewesen sei. Der Prozess wird fortgesetzt.