Leutenbach: Straßenausbaubeiträge werden erst einmal ausgesetzt

28.2.2018, 11:00 Uhr
Leutenbach: Straßenausbaubeiträge werden erst einmal ausgesetzt

© Foto: Rolf Riedel

Gleich zu Beginn der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Leutenbach stellte Gemeinderat Raimund Dörfler (WvME) den Antrag, zwei Tagesordnungspunkte, die nicht öffentlich behandelt werden sollten, auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung zu nehmen. Bürgermeister Florian Kraft sah sich schon des öfteren dem Vorwurf ausgesetzt, zu viele Tagesordnungspunkte nicht öffentlich zu behandeln. Gemeinderat Dörfler begrün-dete seinen Antrag damit, dass nach § 52 der Gemeindeordnung die Beratung über die Vereinsförderung und die Vorberatung des Haushaltes öffentlich zu behandeln sei.

Der § 52 der bayerischen Gemeindeordnung sagt im Absatz 2 aus: "Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte

Ansprüche Einzelner entgegen stehen". Gemeinderat Reinhard Weber (CSU) schloß sich dem Antrag an und wollte sogar neben den beiden Punkten noch zwei weitere Punkte öffentlich behandelt wissen. Die sich anschließende Abstimmung ergab, dass die Mehrheit der Gemeinderäte der öffentlichen Behandlung des Tagesordnungspunkts über die Vereinsförderung mit nur zwei Gegenstimmen ihre Zustimmung gab, bei der Haushaltsvorberatung lautete das Votum 7 zu 5 für die Öffentlichkeit. Gemeinderat Weber konnte für seine Forderung nicht die Zustimmung seiner Gemeinderatskollegen finden.

Der Antrag auf Bezuschussung der anstehenden Renovierungsmaßnahme an der Walburgiskapelle auf dem Walberla der katholischen Pfarrgemeinden St. Nikolaus Pinzberg und St. Matthäus Wiesenthau, die mit 205.000 Euro beziffert werden, wurde ausführlich diskutiert. Schließlich wollte man im Hinblick auf den touristischen Aspekt die Bereitschaft signalisieren, grundsätzlich eine Beteiligung zu leisten, wenn die endgültige Höhe nach Abzug sämtlicher Zuschußmöglichkeiten fest steht. So lange wurde dieser Punkt vertagt. Der Vorschlag von Bürgermeister Florian Kraft (FW) über den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch für den Bereich "Letten" in Mittelehrenbach, fand die Zustimmung des Gremiums. Dabei handelt es sich um das bisher noch nicht bebaute Mittelstück im Baugebiet in Erleggerten, für das abseh-bar eine Bauleitplanung erstellt werden soll. Nach dem Baugesetzbuch kann eine Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Satzung ihr Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken begründen.

Die Aussprache über die Rechtslage bezüglich des Kommunalabgabengesetzes und der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hatte nach unterschiedlichen Wortbeiträgen schließlich zum Ergebnis, dass die Mitglieder des Gemeinderates einhellig der Meinung waren die Erhebung solcher Straßenausbaubeiträge vorerst bis zu einer endgültigen ge-setzlichen Regelung auszusetzen. Nicht betroffen sind davon Erschließungsbeiträge für erstmalig herzustellende Straßen.

Breiten Raum nahm auch die Aussprache über die Aufstellung von Hundekotbehältern ein.

Schließlich, nachdem "Für und Wider" ausführlich besprochen waren, wurden als Aufstel-lungsorte für solche Behältnisse vor allen Dingen die Wanderparkplätze und einige weitere Standorte festgelegt.

Den Informationen des Bürgermeisters war zu entnehmen, dass die Auswertung des auf-gestellten Geschwindigkeitsmessgeräts Übertretungen bis zu 96 und 104 km/h ergeben hat. In Dietzhof waren es 74 % in Oberehrenbach sogar 81 % der durchfahrenden Fahrzeuge die bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h das Tempo signifikant überschritten hatten. Rolf Riedel

Gemeinderat Reinhard Weber (CSU) konnte den Bürgermeister verstehen und wollte sogar neben den beiden Punkten noch zwei weitere Punkte öffentlich behandelt wissen.

Die sich anschließende Abstimmung ergab, dass die Mehrheit der Gemeinderäte der öffentlichen Behandlung des Tagesordnungspunkts über die Vereinsförderung mit nur zwei Gegenstimmen ihre Zustimmung gab. Bei der Haushaltsvorberatung lautete das Votum 7 zu 5 für die Öffentlichkeit. Gemeinderat Reinhard Weber konnte für seine Forderung nicht die Zustimmung seiner Gemeinderatskollegen finden.

Der Antrag auf Bezuschussung der anstehenden Renovierungsmaßnahme an der Walburgiskapelle auf dem Walberla der katholischen Pfarrgemeinden St. Nikolaus Pinzberg und St. Matthäus Wiesenthau, die mit 205 000 Euro beziffert werden, wurde ausführlich diskutiert. Schließlich wollte man im Hinblick auf den touristischen Aspekt die Bereitschaft signalisieren, grundsätzlich eine Beteiligung zu leisten, wenn die endgültige Höhe nach Abzug sämtlicher Zuschussmöglichkeiten fest steht. So lange wurde dieser Punkt vertagt.

Der Vorschlag von Bürgermeister Florian Kraft (FW) über den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach Paragraph 25 Baugesetzbuch für den Bereich "Letten" in Mittelehrenbach, fand die Zustimmung des Gremiums. Dabei handelt es sich um das bisher noch nicht bebaute Mittelstück im Baugebiet in Erleggerten, für das absehbar eine Bauleitplanung erstellt werden soll. Nach dem Baugesetzbuch kann eine Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Satzung ihr Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken begründen.

Die Aussprache über die Rechtslage bezüglich des Kommunalabgabengesetzes und der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hatte nach unterschiedlichen Wortbeiträgen schließlich zum Ergebnis geführt, dass die Mitglieder des Gemeinderates einhellig der Meinung waren, die Erhebung solcher Straßenausbaubeiträge vorerst bis zu einer endgültigen gesetzlichen Regelung auszusetzen. Nicht betroffen sind davon Erschließungsbeiträge für erstmalig herzustellende Straßen innerhalb des Ortsbereiches, wie verlautet.

Breiten Raum nahm auch die Aussprache über die Aufstellung von Hundekotbehältern ein.

Schließlich, nachdem "Für und Wider" ausführlich besprochen waren, wurden als Aufstellungsorte für solche Behältnisse vor allen Dingen die Wanderparkplätze und einige weitere Standorte festgelegt, so dass die Hundebesitzer die Gelegenheit erhalten sollen, die Umweltverschmutzung, die ihre vierbeinige Begleitung anrichtet, zu beseitigen.

Den Informationen des Bürgermeisters war zu entnehmen, dass die Auswertung des Geschwindigkeitsmessgeräts Übertretungen bis zu 96 und 104 Stundenkilometer ergeben hat. In Dietzhof waren es 74 Prozent, in Oberehrenbach sogar 81 Prozent der durchfahrenden Fahrzeuge, die bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer das Tempo signifikant überschritten hatten.

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