Mit Crystal über die Grenze: Drei Jahre Haft

27.4.2017, 06:00 Uhr
Mit Crystal über die Grenze: Drei Jahre Haft

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Auch wenn der 45-jährige H. gar nicht beim Drogenkauf in Tschechien dabei gewesen sei und S. die Drogen im Rucksack allein über die Grenze geschmuggelt haben sollte, hätte er sich strafbar gemacht: der gemeinschaftlichen Einfuhr illegaler Betäubungsmittel und der Beihilfe zum Drogenhandel. Das Gericht arbeitete sich zum Beweis der Schuld durch einen Wust an Handydaten, die zunächst eines belegten: Das Handy von Jörg H. bewegte sich an dem bewussten Abend Richtung Tschechien.

Die Route begann am Wohnort von Jörg H. im westlichen Landkreis Forchheim und führte in den Raum Regensburg. Dort knickte der Weg nach Norden ab und endete nahe der tschechischen Grenze bei Schirnding. Nach etwa drei Stunden Aufenthalt ging es auf der selben Route zurück.

In der Verhandlung wurden Kurznachrichten verlesen, die Jörg H. an Anton S. versendet hatte: In einer forderte H. seinen Kumpel dazu auf, ihm seinen Standort zu übermitteln. Eine spätere Nachricht lautete: "Siehst Du mein Licht?". Die Ermittler schlossen daraus, dass S. zu Fuß in Tschechien unterwegs war, um die Drogen zu kaufen, während H. mit dem Auto an der Grenze wartete, bis S. des Nachts wieder aus Wald kam.

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei leere Tütchen bei H., an denen Drogenreste hafteten. Am Lenkrad seines Autos verlief ein Test auf Drogenanhaftungen positiv. In seiner Küche bewahrte H. eine Notiz mit einer Telefonnummer auf, die am fraglichen Abend vom Handy von Anton S. angewählt worden war und mutmaßlich zu einem tschechischen Drogenhändler gehört.

Verteidiger Thomas Skapczyk fragte nach, wie genau die Geodaten die tatsächliche Position des Handys abbilden können. Ob sicher sei, auf welcher Seite der Grenze das Handy seines Mandanten H. gewesen war. Ob man ausschließen könne, dass jemand anders die SMS-Nachrichten vom Handy seines Mandanten geschickt haben könnte.

Jörg H. äußerte sich zum Tatvorwurf nicht. Er werde "von seinem fürnehmlichsten Recht Gebrauch machen, zu schweigen", erklärte sein Anwalt. Von H. gab es lediglich ein paar Einblicke in seinen Lebenslauf: So habe er als Handwerker und Lkw-Fahrer gearbeitet sowie einen Handelsbetrieb aufgezogen. Aktuell sei er arbeitsunfähig wegen Burn-Out, erklärte H: "Für mich ist schon zu schwer, meine Post aufzumachen."

"Keine Drogen, kein Alkohol, kein nix. Ein langweiliges Leben", antwortete H. auf die Frage des Richters, ob er noch Drogen konsumiere. Dass H. dies früher getan hatte, war aktenkundig. Mehrere Vorstrafen ebenfalls. Nun kommt eine weitere dazu: Das Urteil lautete auf drei Jahre Haft und ist noch nicht rechtskräftig.