Mit harten Bandagen

16.9.2010, 18:18 Uhr
Mit harten Bandagen

© Weichert

Die Auseinandersetzung zwischen dem Markt Pretzfeld und Michael Reznik schwelt schon länger. In der jüngsten Gemeinderatssitzung machte Bürgermeisterin Rose Stark (SPD-Ökologen) die Dienstaufsichtsbeschwerden öffentlich, weil Reznik Kopien seines Schriftstücks unverschlossen in den Briefkästen aller Gemeinderäte deponiert hat.

Es geht um Rezniks Antrag auf Abbruch seines Wohnhauses in der Ortsmitte gegenüber dem Rathaus und anschließenden Neubau eines Mehrfamilienhauses. Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben mehrmals abgelehnt. Hauptgrund, so erklärt Stark das von der Verwaltung empfohlene Nein, ist eine nicht gesicherte Erschließung der Zufahrt zum Grundstück von Reznik. Würde die Gemeinde den Hausbau trotzdem befürworten, so müsste sie für eine gesicherte Zufahrt sorgen, was sie aber nicht könne.

Vorsätzlich unwahre Behauptungen?

Diese Auffassung bestätigt auch die Rechtsaufsicht am Landratsamt Forchheim. Deren Leiter, Regierungsdirektor Wolfgang Thiel, hat die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Stark bereits mit Schreiben vom 13. September zurückgewiesen. Wie Thiel unter anderem feststellt, habe der Gemeinderat den Neubau zu recht versagt, weil die Erschließung fehlt und sich der Bau nicht in das städtebauliche Sanierungsgebiet einfügt. Zudem sei das Bauvorhaben von Reznik auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht unzulässig.

Wegen der Anschuldigungen von Reznik haben die drei Beschuldigten einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Reznik wirft ihnen nicht nur Falschaussagen gegenüber dem Gemeinderat vor, sondern auch vorsätzliche unwahre Behauptungen, durch die der Gemeinderat gezwungen gewesen sei, seinen Bauantrag abzulehnen. "Die Verwaltung verändert Fakten und unterdrückt Informationen, sie macht Stimmung auf unterstem Niveau und versucht, die Gemeinderatsmitglieder durch Drohung mit persönlichem Regress in die gewünschte Richtung zu lenken", schrieb Reznik.

Stark, Fleckenstein und Mayer stoßen auch noch weitere, persönlich gefärbte Attacken Rezniks auf, der die Bürgermeisterin als "unwissende Chefin", Geschäftsleiter Fleckenstein als "heimlichen Bürgermeister" und Bauamtschef Mayer als reinen Befehlsempfänger beschreibt. "Wir werden Herrn Reznik nun auffordern, dass er seine Behauptungen zurückzieht. Sonst gehen wir rechtlich gegen ihn vor", betont Bürgermeisterin Stark.

Alter Nachbarschaftsstreit

Von diesen Begleittönen abgesehen: Ausschlaggebend für die Verweigerung des Bauantrags durch die Gemeinde ist ein Nachbarschaftsstreit, der vor etwa fünf Jahren eskalierte. Damals, so erklärt Fleckenstein, habe Reznik seinem direkten Nachbarn den Kanalanschluss, der über das Reznik-Grundstück führt, einfach zubetoniert. Reznik selbst habe damals darauf hingewiesen, das keine gesicherte Erschließung besteht und bekam Recht. Die Folge war, dass die Gemeinde dem Nachbarn einen neuen Kanalanschluss legen musste. "Nun auf einmal, weil Reznik selbst bauen will, soll die Erschließung plötzlich wieder gesichert sein", wundert sich Fleckenstein. Schon aus Gleichbehandlungsgründen war der Bauantrag daher abzulehnen.

Außerdem, so betont die Bürgermeisterin, bestehe zum Grundstück Reznik keine gesicherte Zufahrt. Es gibt zwei Brücken über den Bach, beschränkt auf 3,5 Tonnen und ausgewiesen als reiner Fußweg. Eine Brücke gehört je zur Hälfte der Gemeinde und der Mühle Lipfert, zu der auch das dahinterliegende Grundstück, über das Reznik fahren muss, komplett gehört. Der Mühlenbesitzer verweigert Reznik jedoch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für das Geh- und Fahrtrecht, aber auch für den Kanal der Rezniks, der durch sein Areal verläuft. Zäunt Lipfert sein Grundstück ein, könne Reznik nicht mehr auf sein Anwesen fahren, stellt Fleckenstein klar. Die zweite Brücke wurde zwar von Reznik gebaut, liegt aber auf dem Grund von drei Anliegern. Auch das sei keine gesicherte Erschließung.

Seit dem 16. Jahrhundert in Familienbesitz

Für den Bauwerber Reznik könnte, so Fleckenstein, eine Zufahrt von der Trattstraße geschaffen werden. "Dies will er aber offenbar nicht, da er dann Erschließungskosten zahlen müsste", vermutet Fleckenstein. Eine andere Möglichkeit wäre, dass Reznik nachweist, ein Altrecht zu besitzen, welches es ihm erlaubt, über die Brücken und Nachbars Grund zu fahren. Doch auch dies liegt der Gemeinde nicht vor. Gerade auf dieses Altrecht beriefen sich aber Michael Reznik und sein Vater Rolf im Gespräch mit unserer Zeitung. Das Grundstück sei mindestens seit dem 16. Jahrhundert in Familiebesitz und nie gab es eine andere Zufahrt. Außerdem wurden 1990 auf dem Grundstück zwei Doppelgaragen errichtet, mit Zustimmung der Gemeinde, die damals die Zufahrt für gesichert hielt.

Laut Fleckenstein seien es die Rezniks selbst gewesen, die später behaupteten, die Erschließung des Nachbargrundstücks sei nicht gesichert. Und zwar mit Recht, wie sich herausstellte. "Warum soll dies nun nicht auch für die Rezniks gelten", so Fleckenstein, der betont, dass die Gemeinde vermutlich nie geprüft hätte, ob die Zufahrt gesichert ist, wenn es den Nachbarschaftsstreit vor ein paar Jahren nicht gegeben hätte.