Mit Messer durch Forchheimer Stadtpark verfolgt

20.5.2016, 08:00 Uhr
Mit Messer durch Forchheimer Stadtpark verfolgt

© nn

Die Anklage: Eines Abends im August entdeckte der Angeklagte aus dem Auto heraus seine ehemalige Freundin mit ihrem neuen Partner. Er stieg aus, holte aus dem Kofferraum ein Messer mit einer Klingenlänge von 14,5 Zentimeter, ging auf die Beiden zu und drohte dem Mann, ihn abzustechen. Der ergriff darauf hin die Flucht.

Am Abend des nächsten Tages parkte der Angeklagte vor dem Haus der Frau und sah erneut das Paar auf der Straße. Er gab Gas. Kurz vor der Geschädigten bremste er, konnte jedoch einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden. Die Frau erlitt Prellungen an den Rippen und der Hüfte.

Hinter Bäumen versteckt

Daraufhin stieg er aus, wohl auch, um sich zu entschuldigen. Die Frau lief jedoch in ihr Haus und der Angeklagte verfolgte stattdessen, erneut mit dem Messer, ihren Partner. Der war schneller, also setzte der Angeklagte mit seinem Auto hinterher. Im Stadtpark rettete sich der Flüchtende mit einem Sprung in eine Baumgruppe. Dort versteckte er sich, während der 24-Jährige ihm Drohungen zurief. Schließlich fuhr er davon.

Vor Gericht ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt Thomas Drehsen erklären, dass er sich bewusst sei, falsch gehandelt zu haben. Er habe seine ehemalige Freundin nicht absichtlich verletzen wollen — damals sei er noch davon ausgegangen, mit ihr zusammen zu sein. Es habe schon oft Ärger mit dem anderen Mann gegeben, dieser habe der Frau nachgestellt und auch einmal die Luft aus den Reifen des Angeklagten gelassen. Die Drohungen mit dem Messer gab der Angeklagte zu.

Opfer änderte Aussage

Bei der Zeugenvernehmung gab es einige Aufreger. Zwar konnten sowohl der Bedrohte als auch der Vater der Frau, der aus einem Fenster den Zusammenstoß mit seiner Tochter beobachtet hatte, den Tathergang plausibel rekonstruieren. Aber als die Verletzte selbst zu Wort kam, änderte sie ihre einst getroffene Aussage stark zugunsten des Angeklagten.

Dieser sei ganz normal angefahren und habe auf der nassen Straße nur etwas zu spät gebremst, so das Opfer. Richterin Schneider hielt ihr die frühere Aussage vor. Damals hatte sie angegeben, ihr früherer Freund habe sie überfahren wollen. Schneider warnte die Zeugin vor einem Verfahren wegen falscher Belastung, die Frau blieb jedoch bei ihrer neuen Aussage.

Eine weitere Zeugin, die zum Vorfall am zweiten Tag gehört werden sollte, brach bei der Befragung zusammen. Sie behauptete, der Angeklagte habe sie um eine Falschaussage gebeten; sie wisse eigentlich gar nichts zu dem Geschehenen. Das bestritt der Beschuldigte. Er habe die Zeugin zu nichts gedrängt. Die Aussage sei die Idee der Tochter der Zeugin gewesen — die wiederum kenne er persönlich. Gegen ihn wird nun ein weiteres Verfahren wegen Nötigung zur Falschaussage anlaufen.

Absolute Ausnahmesituation

Verteidiger Thomas Drehsen stützte sich besonders auf die Aussage des Vaters. Der hatte ausgesagt, er glaube nicht, dass der Angeklagte seine Tochter wirklich mit dem Auto habe anfahren wollen. Drehsen führte weiter zugunsten seines Mandanten an, dass dieser sich sofort entschuldigt habe, weshalb er wegen fahrlässiger statt vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt werden sollte. „Für mich kommt für meinen Mandanten nur eine Geldstrafe in Frage. Er hat sich weder vorher noch seit dem Vorfall etwas zu Schulden kommen lassen. Dieser Tag war eine absolute Ausnahmesituation.“

Richterin Schneider schloss sich der Staatsanwaltschaft an, nachdem die Verletzung der Ex-Partnerin billigend in Kauf genommen wurde. Sie verurteilte den 24-Jährigen zu einer Haftstrafe von neun Monaten. Weil es das erste Vergehen ist, wurde die Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Weiterhin sind 2000 Euro an den Verein Brückla zu zahlen. Den Führerschein erhält der Angeklagte erst in acht Monaten zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.