"Notgeil": Mann onanierte nackt auf Forchheimer Friedhof

5.2.2019, 15:19 Uhr

Es war ein Abend im Mai 2018, als Heinz K. sich auf dem Forchheimer Friedhof völlig vergaß. Er zog sich nackt aus und begann in der Öffentlichkeit zu onanieren. Dabei blickte er in Richtung einer Frau — wohl, um sich sexuell zu erregen, wie es in der Anklageschrift steht. Die Betroffene fühlte sich belästigt — nun hatte der Vorfall ein gerichtliches Nachspiel.

Der 40-Jährige aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt, der lange in Forchheim gelebt hat, ist für Richterin Silke Schneider kein Unbekannter. Hat er doch ein langes Vorstrafenregister, in dem sich 18 Einträge unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahl, Handel und Besitz von Betäubungsmitteln und Beleidigung befinden.

Drogen als Grundproblem

Als Grundproblem bezeichnete Heinz K.’s Bewährungshelferin dessen Drogenproblem, das ihn in das entsprechende Umfeld gebracht habe. Ihr Klient "hatte in den letzten Jahren immer mal wieder Höhen und Tiefen, wobei die Tiefen immer mit massivem Drogenkonsum einhergingen", sagte seine Bewährungshelferin. Dann "fährt er sehr schnell hoch und kann sich schwer selbst regulieren". Bislang endeten solche "Ausfälle" häufig in besagten Beleidigungen oder Schlägereien. Exhibitionistische Handlungen seien erstmalig vorgekommen.

Heinz K. räumte den Vorfall in Gänze ein. Er sei notgeil gewesen, sagte er. Gehandelt habe er wie ferngesteuert. Dass er die Tat gestand, hielten ihm Staatsanwältin Janina Pöller und Richterin Silke Schneider zu Gute. Immerhin ersparte er der Zeugin somit eine Aussage.

Dennoch zweifelte die Staatsanwältin an einer positiven Sozialprognose. Heinz K. habe in den vergangenen Jahren viele Chancen gehabt, sein Leben in den Griff zu bekommen. Als Vater zweier Kinder, die jedoch bei ihrer Mutter leben, habe er zudem ein familiäres Umfeld. "Trotzdem reicht das offenbar nicht, um von den Drogen wegzukommen", meinte sie und forderte eine härtere Gangart. Diese sah sie in sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Mehrere Auflagen

Richterin Schneider verurteilte Heinz K. am Ende zu fünf Monaten auf Bewährung. Wobei die Bewährung fünf Jahre dauert — die längstmögliche Zeitspanne — und sich an mehrere Auflagen knüpft. Zum einen muss er sich von Alkohol und Drogen fernhalten und dies durch Screenings nachweisen. Zum anderen muss er sich bei der Fachambulanz für Sexualstraftäter in Nürnberg vorstellen und die ihm dort angebotene Therapie auch zu Ende machen. "Solche Taten sind oft nur der Anfang", begründete die Richterin. Um zu verhindern, dass weitere sexuelle Straftaten folgen, habe sie sich für diese Variante entschieden. Eines aber müsse Heinz K. klar sein: "Wenn Sie das nicht durchhalten, wandern Sie ein."