Nur eingeschränkt ins neue Jahr auf dem Walberla

28.12.2017, 10:00 Uhr
Nur eingeschränkt ins neue Jahr auf dem Walberla

© Foto: Andreas Niedling

Den Jahreswechsel auf dem Walberla zu begehen ist an sich eine schöne Sache, erst recht, wenn einem das Wetter keinen Strich durch die Rechnung macht.

Wer heuer jedoch vor hat, Silvester auf der Ehrenbürg zu verbringen, der sollte sich bewusst sein, dass das Zünden von Knall- und Feuerwerkskörpern laut Verordnung im gesamten Naturschutzgebiet, demnach also sowohl auf dem Walberla als auch auf dem höher gelegenen Rodenstein verboten ist. Diese Regelung gilt auch für andere Naturschutzgebiete.

Ruhig verhalten

Allgemein sollte man sich im Naturschutzgebiet ruhig verhalten, betont Andreas Niedling, Gebietsbetreuer für Schutzgebiete im Landkreis Forchheim in der Mitteilung. Müll sollte nicht hinterlassen werden, Personen sollten auf den Fußwegen bleiben. Auch das Befahren mit Fahrzeugen aller Art — dazu zählen auch Fahrrädern — ist nicht erlaubt.

Die Verhaltensregeln haben dabei durchaus ihren Sinn. Viele Tiere, vor allem bei milden Wetterlagen, befinden sich nicht im Winterschlaf und lassen sich durch Knaller oder Raketen durchaus aus der Ruhe bringen, so Niedling.

Der Uhu zum Beispiel, die größte einheimische Eule, ist nur noch mit wenigen Brutpaaren in der Fränkischen Schweiz vorhanden und befindet sich um die Jahreswende in der Vorbalz. Bei einer Störung könne das Tier sehr empfindlich reagieren.

Heimatliches Juwel

Es wird deshalb dringend darum gebeten, sich beim Silvester-Feiern umweltbewusst zu verhalten und pfleglich mit dem "heimatlichen Juwel", der Ehrenbürg, umzugehen. Für die Silvesterplanungen solle berücksichtigt werden, dass die Zufahrt zum oberen Parkplatz am Walberla von Schlaifhausen kommend an Silvester gesperrt sein wird. Der Berg lässt sich also nur zu Fuß erklimmen.

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