Schönsteinhöhle: Führungen müssen nun angemeldet werden

21.5.2014, 06:00 Uhr
Schönsteinhöhle: Führungen müssen nun angemeldet werden

© Roland Huber

Die Fränkische Schweiz präsentiert sich von ihrer Sonnenseite, und das gilt nicht nur für das Wetter. Rund um die Schönsteinhöhle ist das Gelände ursprünglich. Der Wald ist naturbelassen, große Felsbrocken liegen zwischen den Bäumen, darauf eine dicke, grüne Schicht Moos.

In diesem Umfeld wirkt die mit Holz umrahmte grüne Informationstafel, die am Fuße der Höhle steht, schon ein wenig fremd. Dennoch ist gerade sie wichtig — „für die Besucherlenkung“, wie es in der Fachsprache heißt. Und darum geht es bei diesem Termin. Denn daran entzündete sich immer wieder Streit zwischen Naturschützern, Behörden und Nutzern.

Bei der Vorstellung des künftigen Nutzungskonzepts für die Höhle jedoch präsentierten sich alle Beteiligten — und davon kamen viele — in großer Einigkeit. Und auch die Worte, die Stephan Keilholz, Leiter des Forstbetriebs Forchheim bei den Bayerischen Staatsforsten, zur Begrüßung wählt, passen dazu: „Es ist mir eine besondere Freude, heute einen Kompromiss präsentieren zu können.“

Täglich nur zwei Gruppen

Dieser soll vor allem die gewerbliche Nutzung, die in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist, kanalisieren. So dürfen kommerzielle Anbieter die Höhle nur begehen, wenn sie dies vorher beim Landratsamt angemeldet haben. Außerdem dürfen täglich maximal zwei Gruppen durch die Höhle geführt werden. Dies auch nur durch qualifizierte Höhlenführer, die eine Zusatzausbildung für fränkische Karsthöhlen gemacht haben. Die Größe der Gruppen ist mit maximal 16 Personen festgelegt. Ab acht Personen müssen zwei Höhlenführer dabei sein.

Ein zweiter Punkt des Konzeptes ist die Nutzung für Privatpersonen und -gruppen. Generell gilt: Für den Gemeingebrauch ist die Höhle zwischen Anfang Mai und Ende September frei zugänglich. Dennoch sollen auch diese Besucher „gelenkt“ werden. Deswegen wurde die Zufahrt von der Straße zwischen Oberfellendorf und Albertshof gesperrt. Ebenso der Parkplatz unterhalb der Höhle. „Wer beides nutzen möchte, kann relativ problemlos eine Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt beantragen“, so der zuständige Jurist Reinhold Göller. Ein Blick auf den Parkplatz mache es den Naturschutzwächtern und der Polizei dann leichter, zu kontrollieren, ob die Auflagen eingehalten werden.

Auf ein Ziel geeinigt

Ausgangspunkt für das Nutzungskonzept war eine Eingabe der Naturschutzverbände beim bayerischen Landtag im Jahr 2012. Daraufhin wurde ein Arbeitskreis gebildet, an dem 15 Institutionen teilnahmen. Die Leitung der Treffen übernahm Herbert Rebhan von der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberfranken. Am Anfang seien die Meinungen der Teilnehmer stark auseinander gegangen. „Zumindest aber konnten wir uns auf ein Ziel einigen, nämlich die Höhle dauerhaft und zum Wohle der Allgemeinheit zu erhalten.“ Die Frage sei aber gewesen, ob dies bei der derzeitigen touristischen Nutzung möglich sei.

Verschiedene Untersuchungen wurden in Auftrag gegeben. Ihre Ergebnisse: Trotz der starken Nutzung ist die Schönsteinhöhle in einem guten bis hervorragendem Zustand. „Die Höhlenfauna wurde nicht geschädigt, alle typischen Arten sind vertreten“, so Herbert Rebhan.

Das kann auch der Biologe Matthias Hammer von der Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbayern bestätigen. Frisch ausgewertet ist seine Studie, bei der er noch bis zum 15. Mai die Fledermäuse in der Schönsteinhöhle gezählt hat. Sein Ergebnis: „Ungefähr 1500 Fledermäuse benutzen die Höhle als Winterquartier.“ Damit liege sie im deutschlandweiten Vergleich „im guten Mittelfeld“.

Die Schönsteinhöhle habe als Lebensraum nichts eingebüßt. Das gelte es zu erhalten und zugleich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, meint Herbert Rebhan. Mit dem Kompromiss sei dies möglich. So konnte sich auch der neue Landrat Hermann Ulm darüber freuen, dass die „Schönsteinhöhle ein Paradebeispiel dafür ist, wie Tourismus in der Fränkischen Schweiz von der Landschaft lebt“.

In eine Verordnung gegossen ist das Konzept jedoch noch nicht. Erst soll es eine zweijährige Probephase geben, in der auch eine Besucherzählung stattfindet. Danach kommen alle Beteiligten der Arbeitsgruppe nochmals zusammen, um über eventuell notwendige Änderungen zu sprechen.

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