Sicherheit gewährleisten, um Freiheit zu genießen

18.1.2015, 19:39 Uhr
Sicherheit gewährleisten, um Freiheit zu genießen

© Fotos: Roland Huber

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse zu sagen, alles ist in Ordnung, ist zu kurz gesprungen.“ Nicht nur einmal kritisierte der CSU-Politiker den Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD. Der hatte sich in den vergangenen Tagen gegen eine Verschärfung der Gesetze ausgesprochen und vor Aktionismus gewarnt.

Die CSU stehe nicht für Schnellschüsse, aber dafür, Sicherheit zu schaffen, antwortete ihm Bausback nun aus der Ferne. „Wenn wir die Sicherheit nicht gewährleisten, dann ist das Grundrecht auf Freiheit nur noch halb so viel oder gar nichts mehr wert.“ Zu prüfen, welche Lücken es im Strafrecht und in der Strafgesetzordnung gebe, sei wichtig. Ebenso, die Gegebenheiten der heutigen Zeit dabei zu berücksichtigen. „Terroristen sind vernetzt und arbeiten mit modernen Kommunikationsmitteln, sie sind keine einsamen Wölfe“, so Bausback. Wenn sich ein Staat gegen terroristische Verbindungen wehren wolle, müsse er ihre Strukturen aufklären. Und dafür sei die Speicherung der Verbindungsdaten notwendig.

Maßvolle Regelung

„Wer jetzt sagt, die Franzosen haben die Vorratsdatenspeicherung und konnten den Anschlag trotzdem nicht verhindern, betreibt Augenwischerei“, erläuterte der bayerische Justizminister. Denn die Daten seien genauso wichtig, um im Nachhinein aufzuklären, um an Hintermänner zu kommen und um weitere Terrorakte zu vermeiden. „Wir brauchen eine maßvolle Regelung zur Speicherung der Verbindungsdaten“, forderte er.

Ein weiterer Ansatz ist für ihn die Rückkehr zum Straftatbestand der Sympathiewerbung. „Wir dürfen unsere Marktplätze nicht dazu nutzen, damit auf ihnen Werbung für radikale Ideen gemacht oder offen Sympathie für extremistische Vereinigung gezeigt wird“, so Bausback. 2002 hatte die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder diesen Straftatbestand eingeschränkt. Der bayerische Justizminister fordert nun eine Umkehr — und stellt sich auch hier klar gegen seinen Kollegen Maas.

Im letzten Teil seines Vortrags ging der 49-jährige Politiker, der vor seiner Berufung zum Justizminister öffentliches Recht an der Bergischen Universität in Wuppertal unterrichtete, auf die geplante Neufassung des Mordparagrafen ein — und stellte sich erneut gegen den Bundesjustizminister Maas. Der will das Gesetz aus dem Jahr 1941 reformieren. Zum einen, weil es die Handschrift der Nazis trage. „Das rechtfertigt aber keine Neufassung, weil inzwischen sieben Jahrzehnte demokratische Rechtsprechung dahinter liegen“, so Bausback.

Zum anderen meine Maas, der Paragraf diskriminiere Frauen, die im Fall einer Beziehung zu einem tyrannischen Partner keinen anderen Ausweg mehr sehen, als diesen zu töten. Laut Gesetz seien sie gleichgestellt mit heimtückischen Mördern. Um ihren besonderen Umständen Rechnung zu tragen, brauche es nach Heiko Maas ebenfalls die Novelle. Bausback sieht das nicht so, „denn die Rechtsprechung hat auch hier über Jahrzehnte Lösungen gefunden.“ Für ihn stehe der Mordparagraf in keinster Weise zur Disposition, machte der bayerische Justizminister deutlich.

Trotz der Dramatik, vor der die aktuellen Themen diskutiert werden und der Abstraktheit mancher Zusammenhänge in der Justiz: Winfried Bausback überraschte die Forchheimer Christsozialen mit einem freien, kurzweiligen Vortrag, in dem er sich immer wieder zu einem von ihnen machte. Er lobte den Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn für sein Engagement als Obmann für Justiz und Inneres in der vergangenen Legislaturperiode, er zollte Oberbürgermeister Franz Stumpf und Landrat Hermann Ulm Respekt für ihre Bemühungen um Arbeitsplätze vor Ort und die Bewältigung des demographischen Mangels. Und er erwähnte so manch anderes CSU-Mitglied ganz nebenbei in seinem Vortrag. So als ob er jede Woche in Forchheim wäre.

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