Stadtrat zieht Zaun um die Innenstadt

18.1.2017, 17:42 Uhr
Stadtrat zieht Zaun um die Innenstadt

© Foto: Roland Huber

Sollen Briefmarken nur in der Innenstadt verkauft werden dürfen? Ist unter dem „Sortiment Briefmarken“ nur die Sammlermarke gemeint oder auch die ganz normale Marke, wie sie in der Post verkauft wird – beziehungsweise in der Postagentur, die außerdem noch ganz andere Waren im Angebot hat?

Die „Trennschärfe“ der Sortimente, die sich so mancher Stadtrat vielleicht erhofft, ist nur schwer umzusetzen. Wenn es darum geht, Schaden vom Einzelhandel in der Innenstadt abzuwehren, will sich kein Stadtrat einen Vorwurf machen lassen. Aber wie so oft im Leben: Auch die Welt des Einzelhandels ist nicht nur schwarz und weiß.

Deswegen kauft sich die Stadt regelmäßig externes Expertentum ein. Zuletzt wurde die Fürther Beratungsfirma SK Standort Kommune mit der Fortschreibung des seit langem bestehenden Einzelhandelskonzeptes beauftragt (wir berichteten).

Deren Vertreter Thomas Schwarzmann führte in der jüngsten Sitzung des Planungsausschusses fort, was er letzten Sommer mit Stadträten und Einzelhändlern begonnen hatte: Er stellte eine Bestandsaufnahme der lokalen Infrastrukturdaten und ein Handlungskonzept vor. Das Ganze mündete in eine „Forchheimer Liste“. Also in eine Auflistung von Handelssortimenten, die nicht in der Außenstadt angeboten werden sollen, weil sie dem Handel in der Innenstadt schaden könnten: ein Waren-Zaun um die City.

Verschiedene Bereiche

Was ist Außen-, was ist Innenstadt? Thomas Schwarzmann führte hier neue Kategorien ein, überschrieben mit dem Titel „Zentren-Konzept“. Neben dem „Hauptgeschäftsbereich Innenstadt“ bestehen Nahversorgungsbereiche wie der Hornschuchpark, das Wiesent-Center, die Bamberger Straße/Adenauerallee.

Außerdem gibt es „integrierte Nahversorgungsstandorte“ mit „lokaler Bedeutung“ für die umliegenden Wohnquartiere wie etwa die Norma im Föhrenweg in Forchheim-West.

Zudem den „Sonderstandort Forchheim-Süd“ und den dezentralen Standort Globus-Markt. Jedem Standort weist das SK-Gutachten im fußläufigen (800 Meter) und im „radmobilen“ (zwei Kilometer) Bereich Einwohnerzahlen zu, die auch noch nach Alter differenziert sind.

Darüber hinaus wurde der neue „Fachplan Wohnen“ berücksichtigt. In diesem Werk weist die Stadt Flächen aus, die sie in den kommenden Jahren als Bauland ausweisen möchte.

Auf dieser Grundlage erstellten die Gutachter von SK Standort Kommune zusammen mit der Stadtverwaltung eine gewünschte Nahversorgungsstruktur sowie eine Liste von Sortimenten (von Antiquitäten bis Zeitschriften) und bewerteten diese nach ihrer Relevanz für den Innenstadthandel. Diese Liste wird bei künftigen Nutzungsänderungen in der Außenstadt und bei Neubauten als Bestandteil der jeweiligen Bebauungspläne verbindliche Rechtskraft haben.

Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD): „Wir brauchen klare Regeln für uns und für Handelsinteressenten.“ Wenn ein Händler anklopft, weil er außerhalb der Innenstadt ein Geschäft eröffnen will, soll die Verwaltung ihm nach einem Blick in die „Forchheimer Liste“ verbindlich Auskunft geben können, ob das Sortiment an diesem Standort erlaubt ist oder nicht.

So weit der Plan. Josua Flierl (CSU) will die Liste aber nicht „als Dogma“ verstanden wissen. Mit „Einzelfallentscheidungen“ müsse es möglich sein, auch künftig „gewisse Highlights“ nach Forchheim zu holen.

Manfred Hümmer (FW) sprach von einem „Fluchtweg“, der „je nach Marktentwicklung“ offen stehen müsse, „ohne gleich Tür und Tor zu öffnen“. OB Kirschstein: „Wir können unser Regelwerk selbst wieder ändern. Aber wir sollten uns nicht von Ausnahme zu Ausnahme hangeln.“

Bei der Beratung der einzelnen Sortimente wurde dann unter anderem die Frage nach den Briefmarken aufgeworfen. Ergebnis: „nicht zentrenrelevant“. Die Marken dürfen also auch außerhalb der City verkauft werden.

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