Taubenwettflug in Leutenbach: Peta zeigt Veranstalter an

17.6.2018, 06:00 Uhr
Taubenwettflug in Leutenbach: Peta zeigt Veranstalter an

© Archivbild: Alexander Hitschfel

Auf der Internetseite von Peta ist der selbst erteilte Auftrag der Tierrechtsorganisation klar definiert: "Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen", heißt es. Dafür kämpft Peta zum Teil mit spektakulären Aktionen. In einer neuen Kampagne nimmt der Verein den Taubensport ins Visier. Die wichtigsten Fakten.

Was wirft Peta den Veranstaltern des Frankenderbys Steger, Irene und Hermann Steger aus Leutenbach, vor?

Peta meint, die Taubenflüge widersprechen dem Tierschutzgesetz: Danach ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Genau das werde den Tauben aber zugemutet, wenn sie zu kilometerweiten Wettflügen ausgesetzt werden, schreibt Peta in einer Pressemitteilung an die Nordbayerischen Nachrichten. Weiterer Vorwurf: Der Tod einer beträchtlichen Anzahl von Tieren werde dabei billigend in Kauf genommen. So lägen die Verlustraten bei solchen Veranstaltungen laut der Tierrechtsorganisation im Jahr 2017 zwischen 39 und 88 Prozent. Viele Tiere würden während der Flüge an Flüssigkeitsmangel, Hunger, Erschöpfung oder Verletzungen sterben.

 

Warum hat Peta gerade die Leutenbacher Veranstalter ins Visier genommen?

Die Strafanzeige gegen Irene und Hermann Steger, die Peta bei der Staatsanwaltschaft Bamberg eingereicht hat, ist nicht die einzige. Parallel wurde Anzeige gegen fünf weitere Veranstalter erstattet, die zu ähnlichen Wettflügen in ganz Deutschland einladen. "Wir haben uns schon länger mit dem Thema beschäftigt", erklärt Peta-Justiziar Christian Arleth auf Nachfrage der NN. Auf die Stegers und die weiteren angezeigten Veranstalter ist der Verein durch die im Internet veröffentlichten Zahlen der Wettflüge aufmerksam geworden. Die Daten, die bei der Recherche gewonnen wurden, untermauern für Peta den Eindruck: "Bei Wettflügen rechnen die Veranstalter mit hohen Verlusten", so Arleth. Für Peta sei das Tierquälerei und die nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes strafbar.

Was sagen die Beschuldigten?

Irene Steger hat erst durch die Nachfrage der NN von der Anzeige erfahren — und kann sich nicht erklären, warum es dazu gekommen ist. "Der Brieftaubensport hat eine lange Tradition", sagt sie. "Eine gesunde Taube fliegt gerne und zeigt, was sie kann, und das macht ihr auch Spaß", merkt Irene Steger an. Sie selbst habe eigens eine Prüfung abgelegt, die sie nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes dazu ermächtige, "gewerbsmäßig Wirbeltiere zu halten und zu züchten". Der Amtstierarzt habe ihren Taubenschlag besichtigt und für gut befunden. "Auch die Derbys, die wir veranstalten sind genehmigt", erklärt sie. Dass dabei nicht alle gestarteten Vögel ins Ziel kommen, schreibt sie einer Überpopulation an Raubvögeln zu, die gezüchtet und dann ausgesetzt werden.

Wie geht es weiter?

Ob die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen das Ehepaar Steger einleitet, steht noch nicht fest. Eine Stellungnahme des zuständigen Staatsanwalts in Bamberg war gestern wegen einer internen Veranstaltung nicht zu erhalten. Dr. Bernhard Hauser, Amtstierarzt am Landratsamt Forchheim, wurde allerdings von der Staatsanwaltschaft um eine Einschätzung gebeten. "Die Bitte habe ich an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitergeleitet", sagt er. Immerhin treffe es nicht nur Frau Steger, sondern alle Aktiven im Taubensport. "Da sollte grundsätzlich geklärt werden, ob solche Flüge tierschutzrechtlich bedenklich sind." Die Stellungnahme des Landesamtes könne dann für Fälle in ganz Bayern herangezogen werden, so Hauser.

20 Kommentare