Unangenehme Wahrheiten in Ebs

5.9.2016, 18:00 Uhr

Heute in einer Woche sind Bürgermeisterin Christiane Meyer und ihre Stellvertreter Rainer Schmeußer und Sebastian Götz zu einem Gespräch bei Landrat Hermann Ulm geladen. Anlass: der Stadtratsbeschluss, ein Bürgerbegehren mit dem Ziel durchzuführen, die gerade erst 2015 beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung für die Zukunft wieder abzuschaffen und einzutauschen gegen „wiederkehrende Beiträge“. Die Bürgermeisterin hat den Beschluss umgehend beim Landratsamt als „rechtswidrig“ beanstandet. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Das Amt kommt zum selben Ergebnis. In diesem Fall würde es „von Amts wegen“ den Beschluss aufheben.

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Jahr um Jahr, das ist alles im neuen Mitteilungsblatt nachzulesen, fordert das Landratsamt von der Stadt, Straßenausbaubeiträge zu erheben, um den steigenden Schuldenberg in den Griff zu bekommen. Nach geltendem Recht muss die Kommune zum Schuldenabbau zuerst zweckgebundene Gebühren erheben, ehe sie alle Bürger mit einer allgemeinen Steuer belastet.

Und was macht Ebermannstadt in der Ära Kraus? Es ignoriert die Rechtslage, ignoriert das Landratsamt, erhöht statt dessen die Grundsteuer (die alle zahlen müssen und die für alles mögliche ausgegeben werden kann) und verzichtet mehr als 20 Jahre lang auf Straßenausbaubeiträge, die nur die jeweiligen Anlieger zu zahlen haben.

Man wundert sich: Warum hat der damalige Landrat so lange nur zugesehen? Warum hat er nicht viel früher die Bremse gezogen? Wie man hört, sei das „politisch“ so gewollt gewesen. Welche Absprachen gab es da? Das wäre interessant zu wissen. Erst mit dem Wechsel in Landrats- und Bürgermeisteramt entsann sich die Behörde ihrer Aufsichtspflicht stärker und zwang Ebermannstadt in die Knie. Bis zu 20 Jahre rückwirkend müssen nun Beiträge erhoben werden. Dass die Bürger sich veräppelt fühlen und auf die Barrikaden steigen, ist sonnenklar.

Jetzt, sollte man annehmen, schlägt die Stunde derjenigen (Ex-) Mandatsträger, die den Begriff „Verantwortung“ ernst nehmen. Die sich hinstellen und sagen: „Sorry, wir haben etwas falsch gemacht. Wir müssen die Sache wieder gerade biegen.“ Statt dessen behauptet Franz Josef Kraus allen Ernstes, alles richtig gemacht zu haben und zeigt mit dem Finger auf die ungeliebte Nachfolgerin (mit der er in Sachen Bürgerbegehren ja noch eine Rechnung offen hat) und organisiert selbst ein rechtlich zumindest fragwürdiges Bürgerbegehren.

Rechtlich fragwürdig ist es unter anderem, weil die Materie so komplex ist, dass sie eigentlich nicht Gegenstand einer einfachen Ja-/Nein-Abfrage sein kann. Die Stadt Forchheim verzichtete erst unlängst auf wiederkehrende Beiträge, weil sie a) einen riesigen personellen Mehraufwand bedeuten (nötig ist der Aufbau eines „Straßenmanagements“), b) schwer umzusetzen sind (zu bilden sind größere Abrechnungsgebiete), und c) letztlich ungerechter sind: Warum soll jemand jährlich einen Beitrag für andere Straßen zahlen, während an seiner eigenen Straße nichts gemacht wird?

Statt dessen sagt Forchheim: Wer ein Haus baut oder erwirbt, kann wissen, dass die Kommune alle 20 bis 30 Jahre die Straße sanieren wird und dass dafür Rücklagen zu bilden sind. Das ist unangenehm, aber geltendes Recht. Wenn jedoch ein zweiter Bürgermeister Götz sich hinstellt und den Hinweis des Landratsjuristen auf Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens mit „Na und!?“ quittiert, muss man sich fragen, wie viel Realitätssinn hier noch vorhanden ist.

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