Freispruch für Mollath: Urteil ist nun online einsehbar

7.11.2014, 06:00 Uhr
Nach 16 Prozesstagen wurde Gustl Mollath freigesprochen, doch er legte Revision ein. Ob dies überhaupt geht, muss der Bundesgerichtshof prüfen.

© dpa Nach 16 Prozesstagen wurde Gustl Mollath freigesprochen, doch er legte Revision ein. Ob dies überhaupt geht, muss der Bundesgerichtshof prüfen.

Am 14. August dieses Jahres war der Nürnberger von der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg „aus teils tatsächlichen und teils rechtlichen Gründen“ freigesprochen worden.

Er hätte zufrieden sein können, doch er kündigte sofort an, Revision einzulegen. Zwar kann man einen Freispruch nicht anfechten, weil er den Betroffenen nicht belastet, doch Gustl Mollath hat für dieses Experiment den Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed gewonnen. Die Rechtsanwälte Gerhard Strate und Johannes Rauwald hatten nach der Hauptverhandlung mit der rechtlichen Beratung des Ex-Psychiatriepatienten nichts mehr zu tun haben wollen.

Warum der Freispruch für Gustl Mollath eine bittere Enttäuschung ist, kann seit gestern jeder auf dem Internetauftritt des Landgerichts Regensburg - zu finden über die Gerichtssuche unter www.justiz-bayern.de - ausführlich nachlesen.

Faustschläge und Fußtritte

Zwar wird Gustl Mollath für die Jahre, in denen er in der Psychiatrie untergebracht war, entschädigt werden, doch er steht weiterhin als brutaler Gatte da, der seiner Frau Faustschläge und Fußtritte versetzte, sie würgte, prügelte und biss.

Was seinen damaligen geistigen Zustand betrifft, wird nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war und an wahnhaften Störungen litt. Doch ihm sei bewusst gewesen, wie gefährlich seine körperlichen Übergriffe waren.

Die Kammer prüfte auch, ob Mollaths Ex-Frau die Anschuldigungen nur erfunden haben könnte. Dies wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Die Nebenklägerin habe das Geschehen immer wieder konstant geschildert. Mollaths frühere Aussagen, wonach er sich ihr gegenüber nur wehrte, wird als Bestätigung gewertet, dass es Übergriffe gab.

An die von Mollath behauptete Notwehr glaubt das Gericht schon deshalb nicht, weil er seiner Frau körperlich überlegen war. Zudem hatte er versucht, Bissverletzungen mit einem freiwilligen Sprung der Frau aus dem fahrenden Auto zu erklären. Dass Urteile veröffentlicht werden, ist keine gängige Praxis in Deutschland: Das Gericht muss zwischen den Persönlichkeitsrechten des Angeklagten und dem öffentlichen Anspruch auf Veröffentlichung des Urteils abwägen.

Gerade erst entschieden sich die Juristen im Fall des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Uli Hoeneß für Transparenz. In beiden Veröffentlichungen werden die Persönlichkeitsrechte der Zeugen gewahrt, Namen wurden durch Abkürzung unkenntlich gemacht.

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