Freistaat ändert nichts am Konkordat

6.3.2013, 20:55 Uhr
Freistaat ändert nichts am Konkordat

© Bernd Böhner

Die Staatsregierung will keine Verhandlungen mit dem Vatikan über eine Reform des Konkordats aufnehmen. Nachdem die katholischen Bischöfe freiwillig auf ihr Vetorecht bei der Besetzung der Konkordatslehrstühle an Bayerns Hochschulen verzichten, sehen Wissenschafts- und Kultusministerium keinen Grund für weitere Verhandlungen. Zwei Professoren halten ihre Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe trotzdem aufrecht.

Die Bischöfe hätten lediglich auf die Ausübung ihres Rechts verzichtet, sagte der Nürnberger Rechtsanwalt Rainer Roth. Um Rechtssicherheit zu haben, müsse das Konkordat geändert werden. Im Landtag pochen SPD und Grüne auf eine vertragliche Neuregelung mit dem Vatikan. Die Staatsregierung dagegen hält eine schriftliche Bestätigung der Kirche für ausreichend. Das berichtete ein Beamter des Wissenschaftsministeriums am Mittwoch im Hochschulausschuss des Landtags.

Klare Rechtssicherheit gefordert

Verhandlungen mit dem Vatikan könnten sehr lange dauern - und die Kirche könnte möglicherweise Gegenleistungen verlangen. Die Grünen zogen ihren Antrag auf Neuverhandlung des Konkordats zwar zurück, halten ihre Forderung aber trotzdem aufrecht. „Die Staatsregierung muss in Verhandlungen mit der Kirche eintreten, um dauerhaft Rechtssicherheit zu schaffen“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin Ulrike Gote.

Auch SPD-Hochschulpolitikerin Isabell Zacharias sagte: „Ich möchte das gerne vertraglich schriftlich fixiert haben, mit der Unterschrift von Ministerpräsident und Papst.“ Eine Zusage könnte die Bischofskonferenz auch widerrufen. Der FDP-Nachwuchs bei den Jungen Liberalen fordert sogar eine grundlegende Neuverhandlung mit dem Vatikan. Auch andere Bestandteile wie die staatliche Bezahlung der Bischöfe müssten diskutiert werden, forderte Juli-Chef Matthias Fischbach.

„Es kann doch nicht sein, dass der Freistaat immer noch Millionen für Entscheidungen von vor rund 200 Jahren bezahlen muss.“ Die 21 Konkordatslehrstühle in den Fächern Philosophie, Pädagogik und Gesellschaftswissenschaften sind staatlich finanziert, doch die Kirche darf bei der Besetzung mitreden – und machte auch schon von der Möglichkeit Gebrauch, ihr nicht genehme Berufungen zu verhindern.

Bischhofskonferenz rückte vom Veto ab

Ende Januar war die Freisinger Bischofskonferenz überraschend von ihrem Vetorecht abgerückt. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) erklärte, er freue sich sehr über diesen Schritt: „Die Eigenverantwortung der Hochschulen ist ein wesentliches Element der bayerischen Hochschulpolitik. Bereits vor vier Jahren haben wir den Hochschulen das Recht übertragen, ihre Professoren selber zu berufen. Vor diesem Hintergrund passten die Konkordatslehrstühle nicht mehr in die Zeit.“

Bei den beiden Verfassungsbeschwerden geht es um eine Lehrstuhlbesetzung an der Universität Erlangen-Nürnberg. Im einen Fall klagte eine Professorin, weil sie für die ausgeschriebene Stelle nicht berücksichtigt wurde; im anderen Fall geht es um den Text der Ausschreibung selbst. „Es gibt mithin keine Rechtssicherheit“, sagte die Professorin Ulla Wessels. „Dies ist ein Grund, weshalb wir unseren Antrag beim Bundesverfassungsgericht nicht zurückgezogen haben.“ Außerdem wirke sich eine Änderung der Rechtslage nicht rückwirkend auf das strittige Verfahren aus. Wessels engagiert sich bei der Giordano-Bruno-Stiftung für Humanismus und Aufklärung, die gegen Privilegien der Kirche kämpft.

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