Freistaat muss Fahrverbote für Dieselautos vorbereiten

1.3.2017, 16:39 Uhr

Dafür räumt ihm der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss aber mehr Zeit ein. Ob diese tatsächlich umgesetzt werden können, hängt vom Bundesgesetzgeber ab. Während die Wirtschaft vor den Verboten warnt, sehen Umweltverbände ihre Position bestätigt - und fordern die sogenannte blaue Plakette.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Freistaat verklagt, weil in der bayerischen Landeshauptstadt alljährlich die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) an zwei Stellen überschritten werden. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ist zuversichtlich: "Mit dieser Entscheidung kommen in München ab Anfang 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge."

Das Bundesverwaltungsgericht werde wohl im Herbst die Frage klären, ob Fahrverbote nach der Straßenverkehrsordnung möglich sind, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. Andernfalls müsse die blaue Plakette kommen. "An Fahrverboten führt kein Weg vorbei." Mit der blauen Plakette für schadstoffarme Autos sollen vor allem schmutzigere Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten ausgesperrt werden.Der Forderung schloss sich unter anderem der Deutsche Städtetag an.

"Das Urteil zeigt: Die Städte befinden sich in einem echten Dilemma", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Einerseits seien sie dem Gesundheitsschutz ihrer Bürger verpflichtet. Andererseits wollten sie Dieselautos nicht gänzlich aus den Innenstädten fernhalten.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist sowohl gegen die blaue Plakette als auch gegen Diesel-Fahrverbote. Gerd Lottsiepen vom ökologischen Verkehrsclub VCD sagte: "Niemand will Fahrverbote. Aber sie sind die letzte Notlösung, die jetzt greifen muss." Die Hauptschuld treffe die Autohersteller, deren Autos zu viele Stickoxide ausstoßen. Die Bundespolitik habe versagt, weil sie nichts dagegen tue. NO2 kann Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen verursachen.

Grüne Welle gegen Todesfälle?

Europäische Umweltbehörden gehen von jährlich rund 10.600 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland aus. Die bayerische Wirtschaft rechnet mit Schäden durch Fahrverbote. "Für viele Betriebe ist eine kurzfristige Flottenmodernisierung nicht finanzierbar", sagte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Lieber sollte der Verkehrsfluss etwa mittels "grüner Wellen" verbessert werden. Der ADAC Südbayern sprach von einem schweren Schlag für die Verbraucher. "Viele Pendler und Bürger sind auf das Fahrzeug angewiesen", sagte Alexander Kreipl. Die Politik müsse, mit Augenmaß reagieren und nicht mit "überzogenen Zwangsmaßnahmen".

2012 hatte das Verwaltungsgericht München den Freistaat verurteilt, im Luftreinhalteplan für München Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid zu ergänzen. Die Feinstaubwerte wurden seitdem eingehalten, die NO2-Werte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dagegen an der Landshuter Allee und am Stachus jedes Jahr aufs Neue überschritten. Hinsichtlich der ersten beiden Monate des Jahres 2017 ist Nürnberg jedoch trauriger Spitzenreiter der Feinstaubbelastung in Städten. 

Tausende Euro Zwangsgeld angedroht

2016 drohte das Gericht dem Freistaat 10.000 Euro Zwangsgeld an, falls er dem Urteil nicht bis Juni 2017 nachkomme. Der Freistaat legte Beschwerde ein, der Streit landete beim Verwaltungsgerichtshof. Der staffelte die angedrohte Strafe bis Jahresende mit dem Beschluss vom 27. Februar (Az.: 22 C 16.1427), gegen den es kein Rechtsmittel gibt: 2000 Euro drohen, wenn der Freistaat bis zum 29. Juni kein Verzeichnis aller Straßen(abschnitte) in München veröffentlicht, wo der NO2-Grenzwert überschritten wird. 4000 Euro würden fällig, wenn er bis zum 31. August nicht im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung die Fortschreibung des Luftreinhalteplans bekanntmacht.

Das bayerische Umweltministerium begrüßte das: "Auf diese Weise kann der Öffentlichkeit dargestellt werden, dass die weitere Verbesserung der Luftqualität in Städten ein komplexer Prozess ist." Die letzten 4000 Euro sind für den Fall angedroht, dass der Freistaat nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember ein vollzugsfähiges Konzept mit einer Liste für Straßen präsentiert, auf denen Dieselfahrzeuge verboten werden könnten. Zudem soll darin enthalten sein, welche Einschränkungen es gebe und wo von Verboten abgesehen werde.

Die Strafen sind aber nur angedroht. Sollte die DUH beispielsweise das Konzept für nicht ausreichend erachten oder der Freistaat die Frist nicht einhalten, müsste sie erneut vor Gericht, sagte ein VGH-Sprecher. Dann erst könnte das Gericht das Zwangsgeld anordnen.