18-Jährige ließ Hündin in Fürther Wohnung hungern

17.6.2017, 12:00 Uhr
18-Jährige ließ Hündin in Fürther  Wohnung hungern

© Tierheim Nürnberg

Die junge Frau, 18 Jahre alt, arbeitslos und im sechsten Monat schwanger, hatte bisher kein leichtes Leben, wie der Bericht der Jugendgerichtshilfe zeigt: Viele Umzüge, wechselnde Schulen, die Eltern geschieden, zum Vater kein Kontakt, auch das Verhältnis zur Mutter ist schwierig. Mit 16 zog sie von daheim aus. Eine Ausbildung hat sie abgebrochen. Untergekommen ist sie jetzt bei den Eltern eines Schulfreundes, die sich um sie kümmern.

Im vergangenen Jahr aber lebte die Angeklagte noch mit einer Freundin in einer Zweier-WG in Fürth. Ihre Kangal-Mix-Hündin bekam Mitte Dezember 2016 Nachwuchs — zwölf Welpen. Natürlich brauchte die Hündin genau jetzt viel Futter, musste sie doch ihre Jungen säugen.

Doch sie war völlig abgemagert, als sie im Januar von der Polizei abgeholt wurde — die Mitbewohnerin hatte die Situation angezeigt. Die Angeklagte gab vor Gericht der Freundin die Schuld, sie habe ihr den Hund zwei, drei Tage überlassen. "Das passiert nicht in ein, zwei Tagen, das dauert Wochen", stellte der Richter klar. Bei einem empfohlenen Gewicht für die Rasse von 41 Kilo wog die Hündin nur 23,7 Kilo. Beim Gassigehen habe die Frau ihr ein Mäntelchen angezogen, um die vorstehenden Knochen zu kaschieren. Zudem habe sie bei einem Umzug schon einmal drei Ratten in einem Käfig einfach zurückgelassen, auch kam ein Frettchen in ihrer Obhut zu Tode. Alles Indizien für den Richter, dass die Angeklagte ungeeignet sei, Tiere zu halten. Weil er sich um das noch ungeborene Kind sorgt, verhängte er eine weitere Auflage: Die werdende Mutter muss nach der Geburt zwei Jahre Kontakt zum Jugendamt halten. Von einem Freizeitarrest sah der Richter ab. Er habe noch "ein Fünkchen Hoffnung" für die Zukunft der 18-Jährigen.

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