2. Anlauf am 16. November

11.9.2014, 21:00 Uhr
Zur Nachwahl am 16. November sind die Landkreisbürger aufgerufen.

© dpa Zur Nachwahl am 16. November sind die Landkreisbürger aufgerufen.

Der Termin für die sogenannte Nachwahl wurde von der Regierung von Mittelfranken festgesetzt, genau acht Monate nach der für ungültig erklärten Wahl vom 16. März.

Wie mehrfach berichtet, verstießen die beiden Bürgermeister Jürgen Habel (Langenzenn) und Friedrich Biegel (Großhabersdorf) gegen das Neutralitätsgebot, indem sie in den jeweiligen Amtsblättern aktive Wahlwerbung für örtliche Kandidaten gemacht hatten. Der darauffolgenden Wahlanfechtung eines Landkreisbürgers gab die Regierung statt. Seitdem ist der Landkreis Fürth ohne Kreistag.

Am 16. November handelt es sich allerdings nicht um eine Neuwahl, sondern um eine Nachwahl. Ein im Wahlrecht bedeutender Unterschied: Denn damit entfällt das Prozedere, das im Normalfall dem Urnengang vorausgeht. Dazu gehören hauptsächlich Nominierungsversammlungen der Parteien und Gruppierungen.

Kaum Änderungen

Antreten werden, wie schon im März, CSU, SPD, Grüne, Freie Wähler und FDP/Freie Bürger. Ihre Kandidatenlisten sind unverändert, mit einer Ausnahme: Die CSU hat einen neuen Spitzenkandidaten. Im März war dies Matthias Dießl, der ja bekanntlich zum Landrat gekürt wurde und folglich nicht mehr auf der Liste für den Kreistag antreten kann. Neuer CSU-Spitzenkandidat ist nun der Cadolzburger Bürgermeister Bernd Obst. Alle übrigen Parteien kündigten an, dass sich an ihrer Kandidaten-Aufstellung nichts ändern werde.

Auch bei der Nachwahl besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Zuständig für die Organisation der Wahlen sind wie immer die kommunalen Verwaltungen vor Ort. Der neue Kreistag ist verkürzt bis Ende April 2020 im Amt, um im Rhythmus der bayernweiten Kommunalwahlen zu bleiben.

 

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