Anwanden gehört weiter den Kürbissen

30.9.2018, 21:00 Uhr
Anwanden gehört weiter den Kürbissen

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Letztlich eine rechtliche Formalie, die Stadtbaumeister Gerhard Klein allerdings als sinnvoll erachtete, um ein Verfahren in der Schwebe "vernünftig abzuschließen". Die mit dem Bebauungsplan verfolgten Entwicklungsziele der Stadt seien mit dem Rückzug des Eigentümers — die überplante Fläche ist weitgehend im Besitz der gräflichen Familie, die auch als Investor und Erschließungsträger aufgetreten wäre — nicht mehr realisierbar. Womit dem Bebauungsplan die rechtliche Grundlage entzogen sei. "So macht es keinen Sinn, ihn aufrechtzuerhalten", sagte Klein und riet den Stadträten, "den Bebauungsplan auch offiziell zu beerdigen".

Eine Empfehlung, die bei CSU-Fraktionssprecher Udo Nürnberger die Frage aufwarf, warum man den Plan überhaupt aufheben solle, könnte der Eigentümer in einigen Jahren doch wieder mit dem gleichen Anliegen anklopfen. "Ich versteh‘s nicht ganz", meinte auch Anton Gebert, ebenfalls CSU. "Der Antragsteller wird in zehn Jahren auch kein anderer sein als Faber-Castell", so Gebert. "Warum also dann das Rad wieder neu erfinden?", fragte er.

Nichts, begegnet Klein den Einwänden, spreche dagegen, in diesem Fall die im zurückliegenden Verfahren erarbeiteten Grundlagen erneut zu verwenden. Gutachten allerdings seien dann veraltet und auch die Baugesetzgebung unterliege Veränderungen. Weshalb der aktuelle Bebauungsplan überholt sein dürfte. Also, riet er, die Sache zu einem "sauberen Abschluss" zu bringen, nicht zuletzt, um bei künftigen Verfahren zur Flächennutzung wieder freie Hand zu haben.

Der Investor zahlt

"Der Schaden, der dem Antragsteller entsteht", so Klein, "ist nicht unsere Sache." Für die Kosten eines Bauleitverfahrens wird üblicherweise der Investor über einen städtebaulichen Rahmenvertrag in die Pflicht genommen. Allerdings dürfte auch die städtische Bauverwaltung Zirndorfs in den Prozess der Überplanung des Gebiets, der sich jahrelang hinzog, erheblich Zeit investiert haben.

Der Grund und Boden westlich von Anwanden bleibt damit Ackerland, Bauerwartungsland wird er "inoffiziell" immer bleiben. Ein Neubaugebiet in der Dimension, wie es hier vorgesehen war — allein der erste Bauabschnitt hätte 5,9 Hektar umfasst — gibt die Infrastruktur andernorts im Zirndorfer Stadtgebiet nicht her. Derart große unbebaute Flächen mit Bahnanschluss vor der Haustür sind rar.

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