Asylnot: Behörden lehnen Privatunterkünfte ab

4.9.2014, 12:24 Uhr
Asylnot: Behörden lehnen Privatunterkünfte ab

© Foto: Johnston

Können wir etwas tun? Können wir helfen? Fragen wie diese stellen sich viele Bürger beim Anblick der Bilder aus der rappelvollen ZAE und den immer neuen Zelten, die für Entlastung sorgen sollen. Manche belassen es nicht bei der Überlegung. Sie rufen bei Behörden oder Kirchen an und bieten neben Spenden  auch die leer stehenden Zimmer der erwachsenen Kinder an, das ausgebaute Dachgeschoss, die kleine Einliegerwohnung - Räume, die nicht dringend benötigt werden. Fest steht: Bei der Regierung von Mittelfranken und auch bei der Stadt Fürth lautet die Antwort: Nein danke.

Auf eine entsprechende Anfrage der FN bei der Bezirksregierung in Ansbach hieß es nun, es wäre mit Blick auf eine schnelle Weiterleitung der Asylsuchenden von der ZAE in andere Unterkünfte und mit Blick auf rasche Entscheidungen in den Asylverfahren „aus organisatorischen Gründen kontraproduktiv, wenn einzelne Bürger Asylbewerber bei sich in Privatwohnungen aufnähmen“.

Dies gilt nach Angaben von Regierungssprecherin Ruth Kronau-Neef nicht nur für die Anfangsphase in der ZAE, also jene ersten Tage, in denen Neuankömmlinge registriert, fotografiert und medizinisch untersucht werden. Es gelte auch für die Zeit der so genannten Anschlussunterbringung.

Nach den ersten Tagen in der ZAE werden die Menschen nach einem festen Schlüssel auf Städte und Landkreise verteilt, wo sie in kleineren Gemeinschaftsunterkünften und nicht selten in Pensionen wohnen und auf ihre Entscheidung warten. Die Asylbewerber müssen laut Kronau-Neef auch in dieser Phase „unproblematisch und schnell für ihre Anhörungsverfahren zur Verfügung stehen können“.

"Situation ist ein Ausnahmefall"

Offenbar sähe man aber in München durchaus Möglichkeiten, anders zu verfahren als sonst. Sozialministeriumssprecherin Daniela Schürf merkt an, man habe gegenwärtig ja nicht mit dem Normalfall zu tun, sondern mit einer Ausnahmesituation.

Ob sie aber unter den gegebenen Umständen auch private Unterkünfte in Anspruch nehme, sei Sache der Regierung von Mittelfranken sowie, im Fall der Anschlussunterbringung, der kreisfreien Städte und Landkreise. „Es spricht aber nichts dagegen“, sagt Schürf und verweist darauf, dass im Freistaat annähernd ein Drittel der Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht entschieden ist, ohnehin privat untergebracht sei. Es handelt sich um „Personen mit Auszugsberechtigung“, etwa um Familien und Alleinerziehende mit Kindern oder Kranke, denen der Verbleib in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht zumutbar ist.

Auch dem Fürther Sozialamt werden zurzeit schon mal Privatwohnungen für Flüchtlinge angeboten. Behördenchefin Michaela Vogelreuther aber winkt ab: „Wir schließen Beherbergungsverträge mit Pensionen ab, nicht mit zehntausenden Einzelpersonen.“ Vogelreuther zufolge bedeutet schon die dezentrale Unterbringung von aktuell rund 250 Personen in Pensionen sowie Arbeiter- und Monteursquartieren einen „sehr großen Verwaltungsaufwand, aber hier ’ne Wohnung, da ’ne Wohnung?“

Bis zum Wochenende muss die Stadt bis zu 300 weiteren Asylbewerbern ein Dach über dem Kopf bieten. Oberbürgermeister Thomas Jung sagt, man wisse noch nicht genau, wohin mit den Leuten. Es gebe "verschiedene Alternativen".. Weil anerkannte Asylbewerber und andere Auszugsberechtigte oft keine Wohnung finden und daher länger als nötig in Gemeinschaftsunterkünften bleiben, bittet Jung Immobilienbesitzer, diese Menschen als Mieter anzunehmen und so indirekt für Entlastung zu sorgen.

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