Bahnanwohnern droht Enteignung

22.8.2009, 00:00 Uhr
Bahnanwohnern droht Enteignung

© Hans-Joachim Winckler

Es ist nur ein paar Tage her, da fiel Karin Wolfrum aus allen Wolken. Über ihren Anwalt flatterte ein Fax der Deutschen Bahn ins Haus. Sie habe bis zum 24. August Zeit, die Bauerlaubnis auf ihrem Grundstück zu erteilen, geschehe das nicht, werde ein Besitzeinweisungsverfahren eingeleitet. Mit anderen Worten: Enteignung.

Nicht anders erging es ihren Nachbarinnen Edith Niedermeier und Margarethe Binder. Alle drei sind im Wohngebiet In der Berten zu Hause. Die Grundstücke, auf denen Reihenhäuser aus den 60er Jahren stehen, grenzen an die Bahnlinie. Um die S-Bahn zwischen Fürth und Erlangen bauen zu können, benötigt die Bahn einige Quadratmeter der Gärten. Zum Teil vorübergehend, um Platz für die Arbeiten zu haben, zum Teil dauerhaft.

Was die Frauen besonders empört, ist die «Überrumpelungstaktik», wie Binder sagt. Zum Hintergrund: Erstmals hatten die Nachbarinnen im Jahr 2006 wegen ihrer Grundstücke Kontakt mit der Bahn. Deren Gutachter legte die Höhe der Entschädigung fest für verlorenen Boden, gefällte Bäume oder platt gemachte Gartenhäuschen.

Doch das Gutachten sei «falsch», formuliert es Karin Wolfrum. Der Quadratmeterpreis sei viel zu niedrig angesetzt, die Zahl der Bäume, die gefällt werden müssen, falsch angegeben. Die Folge: Schon damals gab es Streit mit der Bahn. Im Frühjahr 2008 war die Welt wieder in Ordnung. «Es hieß, unsere Grundstücke würden doch nicht benötigt», sagt Wolfrum. Umso bestürzter ist sie nun über den neuerlichen Brief der Bahn.

Innerhalb von wenigen Tagen solle sie eine Unterschrift unter einen Vertrag setzen, der nach ihren Angaben nicht einmal die exakte Entschädigungssumme enthält. Gerade mal Zirka-Angaben über die benötigte Fläche seien festgehalten. «Ich werde niemanden gestatten, mir mein Grundstück abzunehmen, ohne etwas schriftlich in der Hand zu haben», betont Wolfrum. Jetzt hofft sie, dass die Stadt einschreitet.

Im Eisenbahngesetz geregelt

Doch OB Thomas Jung winkt ab. Der S-Bahn-Bau sei vom Bundestag beschlossen, die Stadt sei selbst nur Bittsteller bei der Bahn: «Wir versuchen immer wieder Einfluss zu nehmen, dass die Bahn sich fair und zuverlässig verhält, dass Termine eingehalten und die Menschen rechtzeitig informiert werden - leider mit unterschiedlichem Erfolg.»

Im städtischen Rechtsamt befasst sich Hannah Gawehns mit den Besitzeinweisungsverfahren in Fürth. Insgesamt zehn gebe es bereits. Einige seien schon abgeschlossen. Meist konnten die Eigentümer sich mit der Bahn einigen, in anderen Fällen wird auf den Grundstücken bereits gearbeitet, während noch Gutachten für die Entschädigung laufen. Fest steht nach Gawehns Worten: «Das Gesetz ist auf Seiten der Bahn.»

Das Besitzeinweisungsverfahren sei im Eisenbahngesetz geregelt, das nach der Deutschen Einheit novelliert wurde, da große Bahnprojekte immer wieder blockiert worden waren. Wenn wie in Fürth ein Planfeststellungsbeschluss existiere, Arbeiten bevorstünden und keine Einigung erzielt werden könne, kann die Bahn Antrag auf Enteignung stellen. Ob ein Fax mit einer Zehn-Tage-Frist guter Stil sei, wollte Gawehns nicht kommentieren. Die Aussagen des OB sprechen jedoch Bände.

Reiner Gubitz, Ingenieur bei DB ProjektBau, bestätigt, dass man den Nachbarinnen in Aussicht gestellt hatte, gar nicht in ihre Gärten eingreifen zu müssen. Man habe das aber nie versprochen. Die Grundstücke seien nach wie vor im Grunderwerbsplan enthalten, die Eigentümer mussten folglich damit rechnen, dass die Baufirma die Flächen doch noch benötigt, wie jetzt geschehen. «Die Baufirma ist frei in ihrem Handeln, wir können das nicht verwehren», sagt der Ingenieur.

Und warum geht plötzlich alles so schnell? «Die Baufirma hat uns als Bautermin Anfang November genannt», so Gubitz. Da ein Besitzeinweisungsverfahren seine Zeit dauere, benötige man Vorlauf. Es gelte, Terminverzögerungen zu vermeiden, da die Baufirma diese der Bahn in Rechnung stellen könnte.

Dass in dem Vertrag, den die Frauen unterschreiben sollen, keine Summen stehen, liege daran, dass man sich mit ihnen bislang nicht einigen konnte. Die Bauerlaubnis ist Gubitz zufolge aber nur der erste Schritt, über den Preis könne man sich anschließend unterhalten. «Uns ist daran gelegen, Einigung zu erzielen», sagt Gubitz, «wir wollen uns nicht mit den Leuten fetzen.»