Bauherren atmen durch

17.4.2014, 06:00 Uhr
Bauherren atmen durch

© Leberzammer

Das Bauamt der Marktgemeinde Cadolzburg versichert: „Die Bautätigkeiten können ungehindert weitergehen.“ Anträge und Genehmigungsfreistellungsverfahren würden nach wie vor bearbeitet beziehungsweise genehmigt.

Der zuständige 9. Senat des BVG begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass dem Antragssteller keine schweren Nachteile „schon in naher Zeit noch vor einer voraussichtlich noch in diesem Jahr zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache“ drohen würden. Eine einstweilige Anordnung sei daher nicht dringend geboten.

Nicht mehr Verkehr

Des weiteren verweist der BVG darauf, dass eine im Januar 2012 durchgeführte Verkehrszählung — nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts — nicht die prognostizierte Verkehrszunahme belegt habe. Diese habe überdies ergeben, dass entgegen der Annahmen des Anwohners „nicht der gesamte Verkehr der Rangaustraße über die Ringstraße abfließt“. Mit 110 Wohneinheiten werde Egersdorf-Nord II außerdem deutlich kleiner ausfallen als Egersdorf-Nord I mit rund 250 Einheiten.

Für Bürgermeister Bernd Obst ist das Urteil zwar „kein Grund, um in Jubel auszubrechen, aber es zeigt, dass die Verwaltung ordentlich gearbeitet und gut abgewogen hat“. Den Bauherrn sei damit erst einmal Unsicherheit genommen worden, für die Obst, wie er sagt, jedoch nicht seine Verwaltung, sondern die späte Stellung des Eilantrags verantwortlich macht.

Baugebiet nicht verhindern

Der Antragssteller, der, wie berichtet, von weiteren Anwohnern der Ringstraße unterstützt wird, will nun abwarten, zu welchem Ergebnis das Gericht im Hauptverfahren kommt. Ihm gehe es nicht um eine Verhinderung des Baugebiets, „sondern um ein dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen und damit der Situation entsprechendes, fehlendes Verkehrskonzept“.

Die auf Gutachten gestützte Aussage der Gemeindeverwaltung, die Ringstraße habe auch nach der Fertigstellung beider Bauabschnitte noch Reserven, den Verkehr aufzunehmen, ist aus seiner Sicht „weder nach den Erkenntnissen der Vergangenheit noch nach der gegenwärtigen und zu erwartenden Situation nachvollziehbar“.

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