Beratung im Vordergrund

11.3.2015, 13:00 Uhr
Beratung im Vordergrund

© fn

Bei der turnusmäßigen Neuwahl wurden Walter Schneider, Oskar Häring und Hans Scheuerlein für weitere drei Jahre wiedergewählt. Werner Gerber hatte nicht mehr für den Seniorenbeirat kandidiert. Schneider informierte die Versammlungsteilnehmer über die Arbeit des Gremiums, das seine Hauptaufgabe in der Beratung der älteren Bevölkerung sieht, so beim Thema Altersgerechter Wohnraum, bei Fragen der Pflegestufen und der Vorsorgevollmacht, wozu auch die Fortbildungsangebote des Landkreises wahrgenommen werden.

In Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat sind in der Gemeinde die „Alltagsbegleiter in der Seniorenbetreuung“ tätig, dieses Modell wurde auf Initiative von Jutta Massl kreiert. Zwanzig Personen haben seit März 2014 430 Einsätze durchgeführt, 230 als mobile Begleiter und 200 bei Erstbesuchen und Kleinarbeiten. Ziel der Alltagsbegleiter sei es, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden weiterhin zu ermöglichen. Auch bei einer veränderten Familiensituation können die Alltagsbegleiter wertvolle Dienste leisten. Bisher gibt es laut Massl in Großhabersdorf zwei qualifizierte Alltagshelfer, weitere zwei Frauen streben diese Qualifizierung an. Die Ausbildung werde von der Gemeinde bezahlt, wenn der Alltagsbegleiter sich verpflichtet, anschließend ehrenamtlich im Gemeindebereich tätig zu sein. Aus versicherungstechnischen Gründen müsse die Koordination der Alltagsbegleiter im Rathaus (Tel. 9983917) erfolgen. Wünschenswert sei ein Vorlauf von zwei bis drei Tagen.

Zum Thema „Neuerungen bei den Pflegestufen – Pflegestärkungsgesetz I“ referierte Marion Wörnlein von der Fachstelle für pflegende Angehörige. In allen Pflegestufen wurden sowohl das Pflegegeld als auch die Sachleistungen erhöht. Die Zuschüsse für Hilfsmittel stiegen ebenso. Wohnraumanpassungen werden mit maximal 4000 Euro pro Maßnahme gefördert. Neben dem Pflegegeld wird nun ein Betrag von 104 Euro für Betreuungsleistungen gewährt, der auch für hauswirtschaftliche Hilfen verwendet werden darf. Menschen mit Pflegestufe 0 können ebenfalls die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Die Referentin betonte, dass stets die Pflegesituation individuell betrachtet werden müsse und erst dann geeignete Leistungen abgerufen werden können. Ziel sei es, die Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit der Angehörigen zu stärken. Sie bot auch Hausbesuche an, um sich ein Bild von dem Pflegebedürftigen machen zu können.

Keine Kommentare