Bürger müssen für die Straßen zahlen

11.5.2016, 13:00 Uhr
Bürger müssen für die Straßen zahlen

© Horst Linke

Sie vernetzen Städte, Gemeinden und ihre Bürger, wurden nie so gefordert wie heute und stellen Kommunen deswegen überall vor die gleichen Herausforderungen – die Rede ist von den gemeindlichen Straßen. Denn der zunehmende Verkehr hinterlässt seine Spuren, auch weniger befahrene Routen halten nicht ewig. Früher oder später treten erst Risse, später Schlaglöcher auf, und irgendwann muss die Kommune handeln.

Aspekte der Verkehrssicherungspflicht einerseits, aber auch der Wille, die Bürger finanziell zu schonen andererseits, stellen Verwaltungen und Politik vor besondere Herausforderungen. Obwohl – dort, wo möglich – zunächst Sanierungsmaßnahmen das erste Mittel sind, bleiben kostenintensive Ausbaumaßnahmen, an denen Anlieger über Straßenausbaubeitragssatzungen finanziell beteiligt werden, auf Dauer oftmals nicht aus.

Nachdem die Kritik der Öffentlichkeit am „alten“ Straßenausbaubeitragsrecht immer größer wurde, wuchsen auch die Erwartungen und Hoffnungen, die an die Neuregelung im bayerischen Kommunalabgabengesetz gestellt wurden. Diese Hoffnungen und Erwartungen hätten sich freilich nicht erfüllt, so Zwingel.

Wenige Wochen nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes fühlten sich viele Gemeinden noch immer im Stich gelassen. Zwar ist es nun möglich, an Stelle der finanziellen Beteiligung der tatsächlichen Anlieger auf so genannte „wiederkehrende Beiträge“ umzustellen, jedoch gibt es noch viele Fragezeichen und Unsicherheiten, so auch bei den Landkreisbürgermeistern.

Warnung vor Umstieg

Bayerischer Gemeindetag wie auch der Bayerische Städtetag warnen vor einem Umstieg auf diese wiederkehrenden Beiträge, sagte Zwingel. Zur Kasse gebeten werden die Bürger auf jeden Fall. Da es sich um eine so genannte „Soll-Vorschrift“ handelt, gehe die Öffentlichkeit oftmals fälschlich davon aus, die Gemeinde dürfe selbst entscheiden, ob sie Beiträge erhebe oder nicht. Tatsächlich dürfen aber nur Gemeinden mit hervorragender Finanzausstattung darauf verzichten. Obwohl diese rar sind, bedeute die Regelung eine gewisse Ungleichbehandlung, zumal nicht alle Rechtsaufsichtsbehörden Verstöße ahnden.

Bevor überhaupt über Sanierungen oder Ausbaumaßnahmen diskutiert werden kann, muss zunächst ein konkreter Handlungsbedarf festgestellt werden. Moderne Straßenerfassungssysteme bieten den Gemeinden die Möglichkeit, zunächst ein Straßenbestandsverzeichnis aufzubauen und anschließend Prioritäten zu setzen. Aufgrund seiner guten Erfahrungen präsentierte der Markt Wilhermsdorf sein gemeindliches Projekt zur Erfassung der Gemeindestraßen.

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