Die Handschrift der Bürger

7.7.2018, 08:00 Uhr
Die Handschrift der Bürger

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Immerhin, die Powerpoint-Präsentation, die die Hausbesitzer zu sehen bekommen hatten, ist jetzt öffentlich, und zwar auf der kommunalen Homepage (siehe Information am Ende des Artikels). Sechs Themenfelder werden aufgeführt. Gelb sind die Ergebnisse des Workshops unterlegt, darunter in einem grauen Feld deren Umsetzung im Bebauungsplan.

Wie bereits mehrfach berichtet, will die Stadt das Hölzleshoffeld, eine Siedlung aus den 1960er Jahren, überplanen, um deren noch weitgehend ursprünglichen Charakter zu erhalten. Am ersten Bebauungsplan-Entwurf hatte sich massive Kritik vieler Grundstückseigentümer entzündet, die es schließlich aufgrund ihres hartnäckigen Protests schafften, dass die Stadt sich auf eine neue Form der Bürger-, oder genauer gesagt, der Eigentümerbeteiligung einließ. Dies erfolgte in Form des besagten Workshops, der von externen Moderatoren geleitet wurde.

Dabei legten die Teilnehmer die aus ihrer Sicht wichtigen Themen fest. Ein Punkt war seinerzeit das Bauen in zweiter Reihe gewesen. Den Wunsch vieler Anlieger, auf ihren teils großzügigen Grundstücken Wohnraum für sich bzw. ihre Kinder zu schaffen, hätte der erste Entwurf nicht erlaubt. Das sogenannte "Siedlungsgrün", ein verpflichtend vorgesehener Grünstreifen, hätte das in vielen Fällen verhindert. Der ist nun, wie gefordert, nicht mehr vorhanden. Die Baufenster sind größer geworden. Allerdings muss der Abstand zur Grundstücksgrenze vier Meter betragen. Erlaubt ist ein Gebäude mit maximal einem Vollgeschoss und Flachdach, das begrünt werden muss.

Wer umbauen will, kann im Dachgeschoss mit Loggien, Einschnitten und sogenannten Zwerchhäusern planen. Für Diskussionen habe auf der Informations-Veranstaltung gesorgt, so einige Anrainer gegenüber unserer Redaktion, dass im Vorderhaus maximal vier Wohneinheiten entstehen dürfen, in zweiter Reihe ist es eine Wohneinheit. Während Letzteres unstrittig ist, sehen manche Anlieger Ersteres anscheinend mit Sorge: Viele Teilnehmer des Juni-Treffens hätten das moniert, sagt ein Anlieger. Man befürchte eine zu starke Verdichtung.

Ganz anders schätzt das die Bürgermeisterin ein: "Ich sehe das eher als Schutz", sagt Birgit Huber auf FN-Anfrage. Ansonsten gibt sie sich zurückhaltend und verweist auf die Stadtratssitzung am 18. Juli. Dort soll die neue Planung öffentlich diskutiert werden. Großartig strittige Punkte sollten dabei eigentlich nicht auftauchen. Wie gewünscht, dürfen auch weiter Auto-Stellplätze auf den Grundstücken vorgesehen werden. Sie müssen innerhalb einer Fünf-Meter-Linie liegen, die parallel zur Straße verläuft.

Zwei Autostellplätze pro Grundstück

Innerhalb dieser Fläche sind pro Grundstück zwei Stellplätze erlaubt. Neue Carport oder Garagen sind allerdings nicht zulässig. Die Breite der Zufahrten wird auf sechs Meter beschränkt. Versiegelung ist ausgeschlossen, wasserdurchlässige Gestaltung angesagt.

Beim Workshop 2017 hatten die Teilnehmer sich darauf verständigt, dass die Breite der Ortsrandeingrünung geprüft werden solle. Allerdings lässt der neue Entwurf die Breite von fünf Metern unverändert.

Für Ärger könnte allerdings die nun festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) sorgen: Kontrovers waren seinerzeit die Diskussionen um diesen Wert verlaufen, der regelt, in welchem Maß ein Grundstück baulich genutzt, also versiegelt werden darf. Im Raum stand damals die Zahl 0,4. Zur Erklärung: Für ein Areal von 1000 Quadratmetern würde das bedeuten, dass inklusive Wohnhaus, Nebengebäuden, Stellplätzen und Wegen 600 Quadratmeter versiegelt werden dürfen.

Aktuell liegen die Werte der Wohnbebauung im Hölzleshoffeld durchschnittlich zwischen 0,15 und 0,3. Zunächst hatte eine Mehrheit für eine großzügigere Lösung plädiert. Allerdings setzte ein Meinungsschwenk ein, nachdem die Bürger am Modell die daraus resultierenden Konsequenzen – nämlich eine massive Verdichtung – betrachteten. In einer zweiten Abstimmung hatte sich eine klare Mehrheit gegen "0,4 für alle" ausgesprochen. Dem folgt der überarbeitete Plan freilich nicht. Er legt eine GRZ von 0,4 "in allen Bereichen" fest.

Powerpoint-Präsentation zum Hölzleshoffeld unter www.oberasbach.de/aktuelles/detail/entwurf-ii-zum-bebauungsplan-nr-141-hoelzleshoffeld-2841.html

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