Drei Jahre Stadionverbot für Fürther FCN-Fan

7.10.2015, 11:00 Uhr
Ein Stadionverbot für drei Jahre wurde bei Gericht ausgesprochen.

© colourbox.com Ein Stadionverbot für drei Jahre wurde bei Gericht ausgesprochen.

Eigentlich hätte dieser Spieltag fröhlich zu Ende gehen können. Am 29. September 2014 besiegte der 1. FC Nürnberg daheim den 1. FC Kaiserslautern mit 3:2. Doch einige sogenannte Club-Fans waren wohl auf Streit aus und versuchten, in den Gästeblock vorzudringen.

Unter ihnen war auch Manuel G. (Name geändert). Der damals 19-jährige Fürther wollte, in einem Pulk von etwa 150 Personen, die Polizeisperre durchbrechen. Viermal soll er einen Polizisten angespuckt haben. Als die Menge dann einen Imbissstand plünderte, soll er geholfen haben, Fässer und Gasflaschen weiterzugeben, die danach auf die Beamten flogen. Außerdem lauerte G. mit seinem Gürtel hinter einer Ecke den Polizisten auf, um sie damit zu schlagen.

Vor dem Amtsgericht Fürth gab G. die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu. Richter, Staatsanwältin und Verteidigerin einigten sich zuvor, dass es bei einem Geständnis maximal eine Freiheitsstrafe von acht Monaten gebe. Zudem solle ein dreijähriges Stadionverbot verhängt werden. Verteidigerin Martina Schultzky versuchte, die Dauer nach unten zu drücken, da der Angeklagte zur Tatzeit juristisch ein Heranwachsender war.

Dem folgte Amtsrichter Axel Dunavs jedoch nicht. Er verurteilte Manuel G. wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Genauso lange darf G. das Frankenstadion nicht mehr betreten. „Wenn man Sie hier so sieht, hält man die Tat nicht für möglich“, sagte Dunavs zu dem Angeklagten, der vor Gericht einen friedlichen Eindruck machte und die Worte des Richters regungslos aufnahm. „Mir ist es schleierhaft, wie man den Schalter so umlegen kann“, so Dunavs. Denn eigentlich hätte es an dem Abend ja einen Grund zur Freude gegeben.