Einspruch statt Bußgeld: Das Netz hilft Verkehrssündern

24.4.2018, 06:00 Uhr
Einspruch statt Bußgeld: Das Netz hilft Verkehrssündern

© Foto: Patrick Seeger/dpa

24 Richter in Voll- und Teilzeit arbeiten am Fürther Amtsgericht, sechs von ihnen befassen sich mit Strafsachen. Sie sind für Stadt und Landkreis Fürth zuständig und verhandelten im Vorjahr in 1131 Fällen.

Während sich die Zahlen von Anklagen beispielsweise wegen Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Beleidigung über die Jahre kaum verändert haben, steigen die Einsprüche bei Ordnungswidrigkeiten kontinuierlich, wie Amtsgerichtsdirektor Walter Groß festgestellt hat. In 694 Fällen musste demnach das Amtsgericht im Vorjahr über Einsprüche gegen Ordnungswidrigkeiten entscheiden; 2016 waren es 637. Eine "interessante Entwicklung" sei da zu beobachten, sagt Groß. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Verstößen im Verkehrsbereich, daneben geht es um Ordnungswidrigkeiten im Gewerbe oder in der Gastronomie.

Hilfe im Netz

Groß hat auch eine Erklärung für den stetigen Anstieg der Einsprüche: Zum einen ist da der erhöhte Kontrolldruck. Er ist etwa der kommunalen Verkehrsüberwachung und Aktionen wie dem soeben durchgeführten Blitzmarathon zu verdanken. Zum anderen gibt es einschlägige Internet-Seiten, die Autofahrern Hilfe anbieten, denen womöglich neben dem Bußgeld auch noch Punkte in der Verkehrssünderdatei drohen.

Wer etwa zu schnell gefahren ist oder mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, registriert sich bei den Portalen, füllt eine Vollmacht für den Anwalt aus und sendet den Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen zu. In einem standardisierten – und zumeist für die Verkehrssünder auch noch kostenlosen – Verfahren wird dann geprüft, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, sinnlos ist oder ob ein günstiger Vergleich möglich erscheint.

"Das ist ein niederschwelliges Angebot", weiß der Amtsgerichtsdirektor – das offenbar gerade deshalb von den Betroffenen immer öfter in Anspruch genommen wird. Mit entsprechenden Folgen für Groß und seine Kollegen.

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