Fürth: Keine knallharten Fotoverbote in den Freibädern

19.5.2017, 21:00 Uhr
Fürth: Keine knallharten Fotoverbote in den Freibädern

© Foto: Scherer

Wer das Freibad am Scherbsgraben betritt, wird Piktogramme, die das Fotografieren verbieten, vergeblich suchen. So was gibt es nebenan im Fürthermare, erklärt Geschäftsführer Horst Kiesel, und auch dort nur im Saunabereich, wo sich Menschen splitternackt aufhalten. Wie beim Veitsbad in Veitsbronn gibt es auch in Fürth keinen Passus in der Badeordnung, der das Filmen und Fotografieren im Freibad verbietet.

Trotzdem sollten sich Besucher hüten, Aufnahmen von Bikini-Nixen oder kleinen Nackedeis zu machen. Kiesel erklärt, die gesetzliche Regelung, wonach jeder Mensch das Recht am eigenen Bild hat, gelte schließlich auch im öffentlichen Schwimmbad. Das heißt: Wer hier andere ungefragt knipst oder filmt, bekommt es mit dem Aufsichtspersonal zu tun und gegebenenfalls mit der Polizei.

Niemand schreite ein, wenn Eltern ihre Kinder oder Großeltern ihre Enkel im Wasser fotografieren, versichert Kiesel. Anders verhalte sich das, wenn seine Mitarbeiter Klagen hören. Sobald sich Badegäste belästigt fühlen und beschweren, sagt Kiesel, und das komme in der Saison vielleicht zehn bis zwanzig Mal vor, schreite die Belegschaft ein. "Da sind wir rigoros und erteilen, wenn nötig, auch Hausverbot." Konkret wird der oder die Betreffende dann gebeten, sich zu erklären, die Aufnahmen zu zeigen und sie gegebenenfalls zu löschen. "In der Regel läuft das friedlich ab", sagt Kiesel. Nur selten sei es nötig, die Polizei zu rufen.

Wie in Fürth sind auch die Abläufe im Veitsbronner Veitsbad, im Zirndorfer Bibertbad und im Großhabersdorfer Naturbad. Mit dem formalen, faktisch aber unerheblichen Unterschied, dass die letzteren beiden das Film- und Fotografierverbot auch ausdrücklich in ihren Badeordnungen verankert haben. Zwar sei nicht unbedingt zu erkennen, ob jemand eine Whatsapp-Nachricht schreibe oder die Frau auf dem Handtuch da drüben ablichte, schränkt Uwe Sulzer ein, der Betriebsleiter des Veitsbads. Und schon gar nicht an Spitzentagen, wenn dort 3000 Menschen Abkühlung suchen. Aber: "Die Badegäste sind da sehr aufmerksam. Wenn Kinder auf der Rutsche sitzen und es fotografiert einer von unten hoch, steht sofort jemand bei uns und meldet das."

Die Verantwortlichen in den anderen Bädern erleben das ähnlich. "Die soziale Kontrolle funktioniert", bestätigt Sonja Strebel, Fachangestellte für Bäderbetriebe im Naturbad Großhabersdorf. Und Zirndorfs Bäderchef Frank Hatzel weist darauf hin, dass es im Bibertbad kaum Beschwerden gebe, auch wenn das die Nähe zur Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber wegen der kulturellen Unterschiede möglicherweise erwarten lässt.

Offenbach tut’s

Hatzel hat von einer App gehört, die Bad-Betreiber auf die Smartphones ihrer Gäste laden können und die die Kamerafunktion sperrt. Wie praxistauglich das ist, weiß er nicht. Auch die Handhabung von Siegeln, die Kameralinsen vorübergehend außer Gefecht setzen, wirft bei den hiesigen Bäderchefs Fragen auf.

Laut Süddeutscher Zeitung ordnet das Offenbacher Waldschwimmbad jetzt an, Handys in der Tasche zu lassen oder die Linse zu verkleben. "Wer sich nicht fügt, bekommt es mit der Aufsicht zu tun und fliegt raus", so SZ. Ein Unternehmen aus Baden-Württemberg beliefert Bäder mit Siegeln, die ursprünglich zum Schutz vor Betriebsspionage entwickelt wurden. Wie Firmeninhaber Holger Ditzel den FN sagte, hat er bundesweit bereits mehr als ein Dutzend Bäder, insbesondere Erlebnisbäder mit Saunalandschaften, ausgestattet. Der Badegast, sagt Ditzel, nimmt sich beim Eintritt das Siegel aus einem Spender und bringt es am Handy an. Während des Badbesuchs signalisiere die optisch auffällige Plakette, dass der Handy-Besitzer keine schlüpfrigen Aufnahmen macht. Später lasse sie sich rückstandsfrei entfernen.

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