Fürther Amtsleiter wünscht sich flächendeckend Tempo 30

20.12.2012, 11:00 Uhr
Fürther Amtsleiter wünscht sich flächendeckend Tempo 30

© Hans-Joachim Winckler

Hans-Joachim Gleißner, Leiter des städtischen Straßenverkehrsamts, macht kein Geheimnis daraus, dass dieser rigide Schritt nach seiner persönlichen Meinung der richtige wäre. Tempo 30 statt Tempo 50 — „dazu tendiert der Zeitgeist“, glaubt Gleißner, davon profitiere die Umwelt, zudem entspreche das reduzierte Limit ohnehin dem immer weniger vorhandenen Verkehrsfluss. Wenigstens in zentralen Bereichen der Stadt sollte es deshalb generell gelten, findet Gleißner — auch auf den Hauptverkehrsstraßen.

Und der Fürther Behördenchef zieht den Radius ziemlich großzügig. Auf der Schwabacher Straße etwa könnte die Regelung nach seinem Empfinden bis hinaus zur Südwesttangente gelten, auf der Würzburger Straße bis zur Hardhöhe. Alle, denen bei solchen Tönen die Halsschlagader schwillt, kann Gleißner indes beruhigen: Er ist überzeugt, dass die Zeit dafür trotz immer öfter aufflammender Diskussionen längst nicht reif ist.

Der Bund nämlich müsste zu diesem Zweck die Straßenverkehrsordnung ändern, dafür aber sind keine Mehrheiten in Sicht. Ein rot-grüner Vorstoß ist bereits gescheitert, und auch auf lokaler Ebene gibt es massive Widerstände; in Fürth machte zuletzt die CSU deutlich, dass dies nicht in ihrem Sinn wäre.

Allerdings, davon ist Gleißner ebenfalls überzeugt, werde es für die Kommunen „über kurz oder lang“ zumindest etwas mehr Freiheiten bei der Gestaltung von Tempo-30-Beschränkungen geben. Einen entsprechenden Appell hat der Fürther Stadtrat kürzlich verabschiedet, adressiert ist er an die Regierung von Mittelfranken und den Freistaat, die für die Auslegung der Gesetze zuständig sind.

Als Markstein gilt dabei eben jenes Urteil des Ansbacher Verwaltungsgerichts im Fall Nürnberg, auf das nicht nur Gleißner, sondern auch viele seiner Kollegen gespannt warteten. Der Hintergrund: Die Nachbarstadt hatte im Sommer 2011 entgegen geltender Rechtsauffassung Tempo 30 vor allen Schulen eingeführt; ein Anwohner klagte dagegen — und unterlag nun in der vergangenen Woche, sehr zur Überraschung vieler Fachleute.

Auch Hans-Joachim Gleißner, der selbst Augenzeuge der Verhandlung war, hatte damit nicht gerechnet. Denn stets war zuvor die harte Linie durchgesetzt worden, die besagt: Die reduzierte Geschwindigkeit ist nur dann statthaft, wenn eine besondere Gefährdung nachweisbar ist — sei es durch erhöhte Unfallzahlen oder aber besonders riskante „örtliche Verhältnisse“. Allein das Vorhandensein einer Schule zählte nicht dazu.

Das ist nun anders, deshalb wird die Stadt laut Gleißner zunächst an einigen heiklen Stellen vor Schulen neu prüfen: in der Friedrich-Ebert-Straße (Eigenes Heim), wo Fürth schon einmal Tempo 30 eingeführt hatte und prompt von der Regierung zurückgepfiffen wurde, in der Soldnerstraße (Hardhöhe) und in der Flößaustraße (Südstadt) auf Höhe der Frauenschule.

Das Problem freilich bleibt: Wegen eines Seniorenheims, einer Kindertagesstätte oder anderer sensibler Einrichtungen kann auch weiterhin kein Tempolimit verhängt werden. Gleich gar keinen Spielraum, so Gleißner, lasse die geltende Rechtslage dort, wo nichts dergleichen vorzufinden ist — wie etwa in der Hinteren Straße in Burgfarrnbach, wo die Anwohner seit Jahren vehement das gedrosselte Tempo fordern. Auch hier war ein erster Versuch der Stadt im Jahr 2003 von den Richtern vereitelt worden.

Um in solchen Fällen Änderungen zu ermöglichen, müssten die Kommunen jenen Handlungsspielraum bekommen, den sie seit einiger Zeit lautstark verlangen — auch in Fürth. „Wir vor Ort wissen doch am besten, was nötig ist“, sagte Oberbürgermeister Thomas Jung erst unlängst dazu.

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