Fürther Behörden hängen eifrig Kreuze auf

31.5.2018, 06:00 Uhr
Fürther Behörden hängen eifrig Kreuze auf

© Foto: Giulia Iannicelli

Schon praktisch, wenn man noch ein Kreuz im Schrank hat. Im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) hingen sie früher in den Klassenzimmern, in denen junge Landwirte, Hauswirtschaftler und Agrarfachschüler lernten. Als die Räume vor etlichen Jahren renoviert wurden, nahm man sie ab. Jetzt, wo die Landesregierung den staatlichen Behörden vorschreibt, im Eingangsbereich – gut sichtbar – ein Kreuz anzubringen, kommt eines von ihnen zu neuen Ehren.

Aus Holz, schlicht und ohne Korpus beschreibt Rudolf Röder das Exemplar, das in der Jahnstraße 7 hängt. Was der Verwaltungsleiter im AELF persönlich über den umstrittenen Erlass denkt, gibt er nicht preis, seine Antwort fällt diplomatisch aus. Der Ministerpräsident sei der Dienstherr, Anweisungen werden umgesetzt.

Auch das Landesamt für Statistik hat reagiert. "Das Kreuz hängt seit dieser Woche", lässt die Behörde mit Sitz in der Nürnberger Straße wissen. Es wurde neu gekauft und passe dank seiner Röhrenform gut zu den Röhren der großen Lichtinstallation im Eingangsbereich.

Schlicht und aus Metall

Die Statistiker und das AELF sind damit der Autobahndirektion Nordbayern einen Schritt voraus. In der Behörde in der Nürnberger Straße fehlt das Kreuz wenige Tage vor dem 1. Juni noch. "Soweit ich weiß, werden wir von der Direktion in Nürnberg mitbedient", sagt Dienststellenleiter Andreas Dormeier. Wann genau, wisse er nicht. "Ich hoffe nur, uns schwärzt keiner an, falls es der 3. Juni werden sollte", sagt er augenzwinkernd.

Lange wird Dormeier nicht warten müssen. Per E-Mail teilt die Pressestelle in Nürnberg mit: Die Autobahndirektion habe "für zugehörige Dienststellen und Autobahnmeistereien" Kreuze beschafft, etwa 25 Zentimeter groß, schlicht und aus Metall. Diese würden derzeit montiert.

Eine Besonderheit gibt es im Schulamt: Als staatliche Behörde müsste es eigentlich ein Kreuz anbringen, als "Gast" im Landratsamt am Fürther Stresemannplatz ist es aber nicht der Hausherr. "Wir werden das mit dem Landrat einvernehmlich absprechen", sagt Schulamtsdirektor Peter Grasser zuversichtlich.

Und wie sieht es in den staatlichen Schulen aus, zu denen vor allem Grund- und Mittelschulen zählen? Am Dienstag verschickte Grasser eine E-Mail an die Rektoren. Die Botschaft: Die neue Vorschrift greife für sie nicht. Für die Schulen wurde diese Frage nämlich schon vor Jahren im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz geregelt. In Artikel 7 heißt es: "Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht." Legen Eltern Widerspruch ein, müsse die Schulleitung eine gütliche Einigung erzielen.

6 Kommentare