Fürther Ex-Stadtrat weist Untreue-Vorwürfe zurück

24.9.2014, 06:00 Uhr
Stadtrat Werner Bloß (SPD- hier auf einem Foto von 2006) sollte den Wasserzweckverband Knoblachsland abwickeln. Nun steht er wegen Untreue vor Gericht.

© Hans-Joachim Winckler Stadtrat Werner Bloß (SPD- hier auf einem Foto von 2006) sollte den Wasserzweckverband Knoblachsland abwickeln. Nun steht er wegen Untreue vor Gericht.

Die Sache sei doch ganz einfach, formuliert es eine gelernte Betriebswirtin und Buchhalterin als Zeugin vor dem Fürther Amtsgericht: An 59,60 Euro Stundensatz störe sie sich nicht, doch freilich sei „jeder einzelne Euro zuviel, wenn die Leistung nicht gebracht wird“.

Dass der Angeklagte Werner Bloß keine „nennenswerten Leistungen erbracht“ hat, glaubt auch die Staatsanwaltschaft und wirft ihm Untreue in 55 Fällen vor. Denn fest steht, dass der ehemalige Lokalpolitiker fast 850 Stunden Arbeit zu einem Stundensatz von 59,60 Euro abrechnete – und all dies über einen „Dienstleistungs-Service“ seiner Ehefrau. Erst als sie die Hand zum Offenbarungseid heben musste, schrieb er auf die letzten Rechnungen seinen eigenen Namen.

Pauschale reichte nicht

Was war geschehen? Die Affäre um den 66-Jährigen, der sich seit Dienstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Fürth verantworten muss, reicht zurück in den Dezember 2006.

Damals beschlossen die Städte Fürth und Nürnberg, den Zweckverband zur Wasserversorgung des Knoblauchslandes aufzulösen; 1957 war der Verband gegründet worden, nun sollten die Stadtwerke der Nachbarkommunen die Wasserversorgung in eigener Regie übernehmen.

Als Abwickler wurde Werner Bloß bestellt, als langjähriger Vorsitzender des Zweckverbandes und gelernter Steuerfachgehilfe schien er besonders geeignet. Um die Infrastruktur zur Bewässerung des Knoblauchslandes, etwa Immobilien, Anlagen und Grundstücke, zu veräußern, sollte er eine einmalige Pauschale von 15.000 Euro erhalten. Doch damit gab sich Bloß nicht zufrieden.

Nun sitzt er, begleitet von Rechtsanwalt Jürgen Lubojanski, vor Gericht – und auch sein Verteidiger räumt ein, dass die Art und Weise, wie hier Rechnungen gestellt wurden, „missglückt“ ist. Doch dass überhaupt ein Vermögensschaden entstanden ist, hält der Anwalt nicht für ausgemacht. Er verweist auf das Gesetz für kommunale Zusammenarbeit, dort wird nur mit dem schwammigen Wörtchen „angemessen“ festgehalten, wie ein derartiges Honorar auszufallen hat.

So steht eben auch fest: So ganz einfach ist die Sache eben doch nicht. Ein deutlich sichtbares Zeichen für die komplexe Rechtslage: Von Amts wegen wurden auch zwei Wirtschaftsanwälte beauftragt, sich gutachterlich über die Akten zu beugen – und zu klären, ob sich der ehemalige Kommunalpolitiker zu Unrecht bereichert hat.

Weitere Zeugen gefragt

Abwickler Bloß hatte im Januar 2007 angefangen. Seine Auftraggeber, und anfangs auch er selbst, hatten zunächst mit einem halben Jahr Abwicklungszeit gerechnet, so lange standen ihm auch Mitarbeiter zur Seite. Ab Juli 2007 war er allein auf sich gestellt, doch die infra bot ihm, mit Blick auf die Buchhaltung, Unterstützung an. Hilfe, die er nicht annahm.

Doch ab Juli 2007 stellte er Rechnungen; die letzte im Januar 2011. Heute begründet er dies mit seinem deutlichen Mehraufwand.

Mit wem er die weitere Vergütung vereinbart hat, ist indes ungeklärt. Der damalige Kämmerer der Stadt Fürth hat nicht mit ihm über ein Honorar über die Pauschale hinaus gesprochen, auch der kaufmännische Leiter der Stadtwerke kann sich daran nicht erinnern. Nun sollen weitere Zeugen gehört werden. Der Prozess geht in zwei Wochen weiter.

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