Geld für die Bäume

17.7.2014, 13:00 Uhr
Geld für die Bäume

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Die Ausweisung von Baugebieten und die damit einhergehende Versiegelung von Flächen sind Eingriffe in die Natur, die einen Ausgleich erfordern. Je gravierender die Maßnahmen und je wertvoller die Fläche, desto höhere Anstrengungen müssen unternommen werden. Grundstückseigentümer oder Bauherren können dies auf eigenem Grund oder einer Ersatzfläche bewerkstelligen. Manchmal übernimmt ein Bauträger dieses Prozedere komplett, allerdings kann auch die Kommune für die Eigner tätig werden. Geregelt wird dies über einen städtebaulichen Vertrag. Das hat die Stadt Oberasbach bisher so gehandhabt, beispielsweise in Rehdorf-Nord. Im Baugebiet Amalienstraße wollten sich jedoch einige Grundstückseigentümer nach dem Umlegungsverfahren nicht auf dieses Vorgehen einlassen. Das, so hieß es im HVA, sei denn auch der Anlass für die besagte Satzung, eine „Lex Amalienstraße“ sozusagen.

Die Kommune hat die Ausgleichsmaßnahmen bereits gestartet. Anfang des Jahres sind auf einem 4400 Quadratmeter großen Grundstück Richtung Anwanden Aufforstungsarbeiten erfolgt. In Abstimmungen mit den zuständigen Ämtern, etwa der Unteren Naturschutzbehörde, wurden über 2000 Bäume gepflanzt. Die Ortsrandeingrünung des Baugebiets Amalienstraße wird voraussichtlich in den nächsten zwei Jahren folgen. Allerdings soll zuerst der Löwenanteil der Gebäude fertig sein, da ansonsten, so Stadtbaumeister Peter Kleinlein, die Pflanzungen unter den Bauarbeiten leiden würden.

Jetzt steht aus Sicht der Stadt die Refinanzierung an. Mit welchen Summen die Anlieger rechnen müssten, wollte Sabine Schmidt (SPD) wissen. „Einige Tausender“ würden pro Bauplatz fällig, sagte Bernd Gabriel, stellvertretender Leiter des Bauamtes. „Wer wertvolle Naturfläche hat, zahlt mehr, als der, der Ackerland umwandelt.“ Die Käufer der Grundstücke in dem vor mehr als zehn Jahren ausgewiesenen Baugebiet seien dementsprechend informiert, erläuterte Bürgermeisterin Birgit Huber.

Grünen-Stadtrat Jochen Riedl wollte wissen, ob die Satzung auch bei baulichen Veränderungen bestehender Immobilien zum Tragen komme. Diese Sorge konnte Gabriel zerstreuen. Ausgleichsmaßnahmen seien bei Baugebieten auf der grünen Wiese oder am Ortsrand erforderlich, „aber nicht da, wo Baurecht besteht“.

Auch, wenn der Stadtrat die Kostenerstattungssatzung beschließt und diese beim Baugebiet Amalienstraße zum Tragen kommt, soll das die Ausnahme bleiben. Die Kommune will, das machte die Bürgermeisterin deutlich, auch in Zukunft, wann immer möglich, auf städtebauliche Vertragsregelungen setzen. Die Ermittlung und Abrechnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs ist eine komplizierte Angelegenheit. Die Vertragsregelung sei für die Stadt und die Bürger, die von vornherein wüssten, was auf sie zukäme, „die bessere Lösung“, meinte die Bürgermeisterin. Die Anlieger in der Amalienstraße werden nach Auskunft des Bauamtes eventuell im nächsten Jahr mit finanziellen Forderungen konfrontiert. Wenn alle Maßnahmen abgewickelt sind, sollen Vorauszahlungen fällig werden.

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