Harter Kampf im Energie-Geschäft

18.4.2014, 21:00 Uhr
Harter Kampf im Energie-Geschäft

© wra

Selbst in die Dörfer schwappt sie inzwischen, die Energieverkäuferwelle. Mitarbeiter der Gemeindewerke Wilhermsdorf „wurden vermehrt darauf aufmerksam gemacht, dass diverse Stromanbieter telefonisch Kontakt zu unseren Kunden aufnehmen. Hierbei wird behauptet, der Anruf erfolgt in unserem Auftrag, und es wird um Herausgabe der Zählernummer gebeten.“ Oft ohne groß nachzudenken, nennen Bürger die Daten ihrer Zähler. Und dann flattert ihnen wenige Tage später die Änderungskündigung ihres bisherigen Strom- oder Gasversorgers ins Haus. Dabei wollten sie gar nicht wechseln.

Bürger melden sich

So etwas passiert nicht nur in der 5000-Einwohner-Gemeinde im Kreis Fürth. Für größere Stromversorger wie die regionale N-Ergie AG scheint es bereits Routine: Bürger melden sich bei ihnen, weil sie plötzlich die Energie von einem anderen Lieferanten beziehen sollen. „Kunden erhalten seit einigen Wochen wieder vermehrt schriftlich die ,Bestätigung‘ eines Neuabschlusses über die Belieferung von Strom oder Erdgas durch einen anderen Energieversorger, beispielsweise die Energy2day GmbH, obwohl sie einen solchen Vertrag weder schriftlich noch telefonisch abgeschlossen haben“, informiert dazu die N-Energie aktuell. Doch neu ist das nicht: Schließlich hatte der Nürnberger Konzern seit 2012 „bei den Landgerichten Nürnberg-Fürth und Ansbach einstweilige Verfügungen erwirkt“, sagt Sprecherin Heidi Willer und nennt die dazugehörigen Aktenzeichen.

Wie die Energy2day GmbH Kunden anspricht, das beschreibt deren Abteilungsleiterin Kommunikation & Recht Yvonne Förtsch so: „Die Telefonakquise führt unser Unternehmen nicht selbst durch, sondern hat hierfür Vertriebspartner, sogenannte Call-Center beauftragt. Diese rufen für uns potentielle Kunden an, die darin eingewilligt haben, telefonisch über unsere Produkte informiert zu werden und hierfür ihre Telefonnummer angegeben haben. Wir geben unseren Vertriebspartnern vor, sich mit Ihrem Namen und als Beauftragte der Energy2day GmbH vorzustellen.“

Mit Energy2day stehen nicht nur die Nürnberger auf Kriegsfuß. So haben sich die Technischen Werke Ludwigshafen „wegen unlauteren Wettbewerbs erfolgreich gegen Energy2day gewehrt“; gegenüber den Pfalzwerken „erkennt Energy2day GmbH ein Unterlassungsurteil an“. (siehe http://www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_8142.php)

Das ist genauso im Internet nachzulesen wie, dass sich der Verbraucherzentrale Bundesverband schon 2010 gerichtlich durchgesetzt hat: Die Münchner GmbH musste ihre Verträge in vielen Punkten ändern.

Doch „man rennt dem Problem hinterher“, meint Tatjana Halm frustriert, Justiziarin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Einzelne Vertragspassagen müssten geändert werden. Das Problem unseriöser Akquise bekomme man damit aber nicht in den Griff. „Auch wenn die Firmen keine Einwilligung haben, der Anruf also hätte nicht erfolgen dürfen: Trotzdem kann der daraus entstehende Vertrag gültig sein.“ Wenn ein Schriftstück ankomme, gelte „hellhörig sein. Im Zweifelsfall muss man den Vertrag widerrufen, man muss aktiv werden“, rät sie.

Keine Ausweise vorgelegt

Das ist vielfach nötig, denn Telefonisten und auch Haustürwerber „kümmern“ sich um die Kunden vieler Strom- und Gasversorger, zum Beispiel auch der infra Fürth GmbH. Die „warnt vor so genannten Haustürwerbern privater Energieanbieter, die letztendlich Strom- und Gaslieferverträge an der Haustüre verkaufen wollen“. Deren Verkäufer geben sich nach infra-Erkenntnissen oft als Stadtwerke-Mitarbeiter aus, ohne einen Ausweis vorzulegen. Nach eigener Aussage hat infra bereits „mehrere „Ordnungsgelder“ erwirkt gegen solche Händler.

Auch gegen Energy2day ging die infra vor. Deren Kommunikationschefin bestätigt lediglich: „Es ist richtig, dass wir die telefonische Akquise im Gebiet der infra Fürth GmbH eingestellt haben.“ Doch beliefert werde deren Netzgebiet weiterhin, so Förtsch.

Wenn man auf einen Werber reingefallen ist, dann hilft nur eigenes Durchsetzungsvermögen, die Verbraucherzentrale oder der bisherige Lieferant. „Wir können rechtlich vorgehen, wenn Kunden eidesstattliche Versicherungen abgeben. Dann haben wir etwas in der Hand“, verspricht zum Beispiel Heidi Willer von N-Ergie aus Nürnberg Unterstützung.

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