Horst Arnold droht ein Fahrtenbuch von der Behörde

5.7.2008, 00:00 Uhr
Horst Arnold droht ein Fahrtenbuch von der Behörde

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Beim Straßenverkehrsamt ist man dabei, der Sache nachzugehen. «Wir werden unserer Amtspflicht nachkommen», sagte Amtsleiter Hans-Joachim Gleißner auf FN-Anfrage. Nach seinen Worten ist es denkbar, Horst Arnold zu einem Fahrtenbuch zu vergattern. Das bedeutet: Arnold müsste ein Jahr lang jede Autofahrt aufschreiben und das Buch einmal im Monat der Behörde vorlegen. Bei Nichteinhaltung oder falschen Einträgen drohen Punkte in Flensburg.

Der Hintergrund: Arnold wurde zur Last gelegt, im Dezember sei mit seinem Alfa Romeo beim Rangieren auf einem Parkplatz der Stadt Aschaffenburg ein anderes Auto beschädigt worden. Anschließend habe sich der Fahrer entfernt, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Vor einer Woche stellte die Staatsanwaltschaft - wie berichtet - die Ermittlungen ein. Man sei zwar überzeugt, dass Arnolds Wagen in den Unfall verwickelt war, könne aber nicht beweisen, wer zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens am Steuer saß. Arnold selbst verweigerte die Aussage.

«Man hat das Recht zu schweigen», sagt dazu der Aschaffenburger Oberstaatsanwalt Walther Schmidt. Ein Beschuldigter müsse nicht zur Aufklärung des Falles beitragen. Wenn der Fahrer nicht auf andere Weise ermittelt werden kann, heiße es eben: «Im Zweifel für den Angeklagten.» Das sei bei allen Straftaten so und in der Strafprozessordnung festgehalten. «Eine Extrawurst für Herrn Arnold braten wir bestimmt nicht», betonte Schmidt mit Blick auf Spekulationen, es könne sich um Kulanz unter Juristen handeln. Als Beispiel nennt er einen Raser, der geblitzt wird: Ist das Gesicht auf dem Foto nicht deutlich zu erkennen und der Halter leugnet es, am Steuer gesessen zu haben, könne er nicht belangt werden. Allerdings könne man dem Halter eben auferlegen, ein Fahrtenbuch zu führen.

Dies fällt laut Hans-Joachim Gleißner allerdings in die so genannte Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und damit ins Aufgabengebiet der Fürther Kfz-Zulassungsbehörde. «Da Herr Arnold hier wohnt, sind wir zuständig», sagt Gleißner. Er wolle nun erst einmal abwarten, ob sich die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bei ihm meldet. In vergleichbaren Fällen sei das schon passiert. «Ansonsten fordern wir die Akte aus Aschaffenburg an», so Gleißner.

Übrigens: Wer mit seinem Auto falsch parkt, ein Knöllchen kassiert und behauptet, er sei nicht der Fahrer gewesen, kommt damit nicht durch. Für diese geringfügigen Delikte hat der Gesetzgeber die so genannte «Halterhaftung» vorgesehen.

Im Detail bedeutet das: Der Halter muss zwar die Geldbuße nicht bezahlen, bekommt aber eine Kostenrechnung zugestellt, die den Aufwand der Verwaltung decken soll. Höhe: zirka 18 Euro. (Leserbriefe zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg lesen Sie auf Seite 10)