Hotline hilft Ehrenamtlichen bei Vereinsfeiern

15.10.2016, 10:00 Uhr
Welche Vorschriften auch beim Kuchenbüfett eingehalten werden müssen, erfährt man beim Sorgentelefon.

© Moritz Dörfler Welche Vorschriften auch beim Kuchenbüfett eingehalten werden müssen, erfährt man beim Sorgentelefon.

Seit Ende September hat die Staatskanzlei eine Rufnummer eingerichtet, unter der Menschen, die etwa ihre Vereinsfeier, ein Jubiläumsfest oder den Verkauf von Trempelware mit Kuchenbuffet und Kaffeeausschank organisieren möchten, Unterstützung bekommen. Beim so genannten „Sorgentelefon Ehrenamt“ sitzen Ansprechpartner, die beispielsweise beraten, welche Vorschriften zur Ausrichtung einer Feier unbedingt eingehalten werden müssen — etwa der Jugendschutz oder Sicherheitsaspekte — und welche unter Umständen verzichtbar sind.

Ehrenamtsoffensive gestartet

Obwohl eigentlich das Sozialministerium für das Ehrenamt zuständig ist, stieß Staatskanzleichef Marcel Huber im vergangenen April eine Ehrenamtsoffensive an. Huber, der selbst seit vielen Jahren Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist, liegt daran, dass Vereinsfeiern, Trachtenumzüge, Veranstaltungen für wohltätige Zwecke und Pfarrfeste möglichst nicht durch unnötige Vorgaben belastet werden. Die Staatskanzlei arbeitet deshalb derzeit auch an einem Leitfaden, der einen Überblick darüber geben will, wie Vereinsfeiern richtig organisiert werden können.

Bereits jetzt können sich Ehrenamtliche aber unter der Rufnummer (098) 1 22 22 12 informieren, worauf sie bei der Ausrichtung ihrer Feier achten müssen.

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