Im Unterasbacher Hölzleshoffeld geht´s weiter rund

24.11.2016, 13:00 Uhr
Im Unterasbacher Hölzleshoffeld geht´s weiter rund

© Foto: Winckler

Zusammenkommen werden sie in der Sache wohl nicht mehr: die Stadt, die Planer und die Bewohner des Hölzleshoffeldes. 36 Einwendungen gab es gegen den ersten Vorentwurf des Bebauungsplans. Zusätzlich wurden über 100 Unterschriften gesammelt. Daraufhin wurde der Plan noch einmal überarbeitet. Die neue Fassung ruft aber kaum mehr Begeisterung hervor. Rund 100 Bürger sind in die Halle des Sportzentrums gekommen. Die Mehrheit macht aus ihrer Ablehnung keinen Hehl. „Es schaut noch immer wie ein Kasernengelände aus“, moniert ein Anwohner. Manche stellten überhaupt die Notwendigkeit eines neuen Bebauungsplans in Frage: „Die Eigentümer haben den grünen Charakter der Siedlung vor 50 Jahren intuitiv gestaltet. Warum brauchen wir jetzt also einen Plan, um das Grün zu erhalten?“

Doch es gibt auch nicht wenige, die das Vorhaben gut finden. In der Vergangenheit seien viele schlechte Anbauten genehmigt worden. Wenn ein neuer Bebauungsplan dies künftig verhindere, sei er zu begrüßen. „Denn wenn alles zersiedelt und unpassend bebaut wird, drückt das auch den Wert“, nahm ein Bürger die Furcht vor sinkenden Grundstückspreisen auf. Diese drohen in den Augen der Kritiker, weil unter anderem Neubauten in zweiter Reihe künftig nicht mehr möglich sein werden – wenn denn der Plan vom Stadtrat so beschlossen wird.

Dafür gebe es gute Argumente, wie die Stadt- und Landschaftsplaner Kristina Vogelsang, Brigitte Sesselmann und Christoph Gräßle nicht müde wurden zu betonen. „Die Baufenster geben nur den Rahmen vor, innerhalb derer gebaut werden darf“, musste Vogelsang mehrfach klarstellen. Aufgrund der beigefügten Erläuterungstexte – sie liegen zusammen mit dem Entwurf noch bis zum 14. Dezember im Rathaus aus – werde deutlich, dass eine komplette Bebauung dieser Flächen gar nicht möglich sei. Überdies taste ein neuer Bebauungsplan den Bestandsschutz in keiner Weise an. „So ein Plan ist auch ein Nachbarschutz, weil er festlegt, was geschehen darf, wenn Immobilien einmal verkauft werden“, so Vogelsang.

Gegenüber dem Vorgängerentwurf gibt es einige Änderungen. So bleibt es den Eigentümern nun beispielsweise überlassen, in den Grünflächen Gebäude wie etwa Garten- oder Gewächshäuser bis zu einer Größe von 20 Quadratmetern zu errichten. Des weiteren wurde die Dachneigung für künftige Wohngebäude von 30 auf 40 Grad erhöht, Dachgauben erlaubt. Ob diese und andere Anpassungen genügen, um die Kritiker doch noch zu überzeugen, bleibt abzuwarten. Die Anliegerversammlung brachte die Meinungen jedenfalls kaum näher.

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