Kleingärtner muss sein Fahrrad schieben

5.4.2011, 09:00 Uhr
Kleingärtner muss sein Fahrrad schieben

© Glaser

Mitte Januar war, wie berichtet, der schon jahrelang schwelende Streit ums Radfahren in der Gartenkolonie Saatweg in Unterfürberg zum ersten Mal vor Gericht gekommen. Der Stadtverband hatte Weghorn verklagt, das Radeln auf dem etwa 115 Meter langen Weg zu seiner Parzelle zu unterlassen, da dies beispielsweise spielende Kinder gefährde.

Weghorn dagegen verwies auf seine langjährigen Gesundheitsprobleme mit beiden Beinen und einen ganzen Aktenordner voller Arztatteste: „Darum muss ich, wann immer es geht, mit dem Rad fahren, um Sehnen und Gelenke zu entlasten.“ Für ihn entsprechend völlig unverständlich, dass in seinem Fall keine Ausnahme vom strikten Radl-Verbot in Gartenkolonien erteilt werde, das sei in der Verbandssatzung doch immerhin ausdrücklich vorgesehen.

Nachdem die Schlichtungsversuche von Richterin Edith Elß beim ersten Termin missglückten, veranlasste die Amtsrichterin schließlich ein unabhängiges Gutachten über Weghorns Gehfähigkeit, für das der Rentner allerdings 1500 Euro Auslagenvorschuss berappen sollte. Jetzt musste Elß feststellen: „Der Auslagenvorschuss wurde nicht eingezahlt, entsprechend liegt kein Gutachten vor.“ Einwände Weghorns, er habe das Geld nicht aufbringen können, wegen seiner Beschwerden aber bereits 50 Facharztbesuche hinter sich, die seine Erkrankung doch ausreichend belegten, ließ die Richterin nicht gelten.

Zumal Weghorn, wie der zum Termin anwesende Kleingärtner-Stadtverbands-Vorsitzende Günter Diller auf Nachfrage bestätigte, nie einen förmlichen Antrag auf eine Ausnahme-Erlaubnis gestellt habe, sondern trotz des allgemein bestehenden Fahrradverbots einfach weiter zu seiner Parzelle geradelt sei. So wurde der passionierte Gartenfreund nun verurteilt, das Radeln in der Kolonie bei Androhung eines Zwangsgeldes künftig zu unterlassen. Da half auch kein nachträglicher lauter Protest.

Für Gartler Weghorn ist die Sache damit aber noch längst nicht ausgestanden: „Wenn nicht aus so offensichtlichen Gesundheitsgründen wie bei mir eine Ausnahme gemacht werden kann, wann denn dann?“ Er will sich darum nun mit seinem Anwalt beraten, ob er gegen das Urteil womöglich noch in Berufung geht.

Letztlich, so Weghorn, stehe ihm die Möglichkeit noch offen, einen Antrag auf eine Ausnahme-Radlerlaubnis beim Stadtverband der Kleingärtner Fürth einzureichen: „Auch wenn ich jetzt erst mal verurteilt bin — das letzte Wort in dieser Sache ist sicher noch nicht gesprochen“, bekräftigte ein weiterhin kampfbereiter Gartler nach der Entscheidung des Amtsgerichts.

 

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