Letzte Ruhe wird recht teuer

16.7.2017, 18:00 Uhr
Letzte Ruhe wird recht teuer

© Foto: Sven Grillenberger

Bevor die neuen Gebühren verabschiedet wurden, hatten die Mandatsträger das Thema in die nicht-öffentliche Sitzung geschoben und ausführlich beraten. Die Abstimmung über die Zahlen war da später nur noch Formsache. Herbert Schuhmann (FW) sah trotzdem Diskussionsbedarf.

Er wies auf das Defizit des Friedhofs hin, das jährlich rund 63 000 Euro betrage. Gerade mal etwa 2000 Euro würden auf der Einnahmenseite stehen. Schuhmann zufolge hätte noch einmal darüber nachgedacht werden sollen, ob möglicherweise ein höherer Deckungsgrad möglich wäre?

2. Bürgermeisterin Ingrid Wendler-Aufrecht (Grüne) verwies auf die nicht-öffentlichen Beratungen und betonte: "Wir waren uns doch alle einig." Außerdem erfolge die Finanzierung im Rahmen der Daseinsvorsorge. Und als solche werde ein Friedhof wohl nie kostendeckend betrieben werden können.

Pflichtaufgabe der Gemeinde

Auch Harald Deininger (CSU) betonte, dass die Einrichtung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei. Außerdem müsse der Wert des Bauwerks gegengerechnet werden. "Wir können wieder drüber reden, wenn wir irgendeine Kommune finden sollten, die ihren Friedhof kostendeckend betreibt", ergänzte CSU-Fraktionssprecher Bernd Zimmermann. Seine FW-Kollegin Ulla Schwarte beantragte schließlich, über die vorgelegten Gebühren abzustimmen.

Vor allem bei den Bestattungsgebühren ist an der Kostenschraube gedreht worden. Nicht mehr wie bislang 230 Euro, sondern 540 Euro kostet die Grabherstellung von Reihen- und Familiengräbern, die 180 Zentimeter tief sind. Für Reihen- und Familiengräber mit 260 Zentimetern Tiefe werden ab sofort 690 Euro fällig. Bislang waren das 290 Euro. Von 50 auf 100 Euro hat sich die Gebühr für Urnengräber erhöht.

Wer sich in der Aussegnungshalle von seinem Verstorbenen verabschieden will, muss dafür 170 Euro zahlen. Die Gebühr für die Benutzung des Abschiedsraumes beträgt bei der Aufbahrung eines Sarges 120 Euro, bei der Aufbahrung einer Urne 90 Euro.

Auch die jährlichen Gebühren sind gestiegen. Für eine Einzelgrabstätte werden nicht mehr zehn, sondern 20 Euro pro Jahr fällig. Ebenfalls verdoppelt haben sich die Kosten für ein Familiengrab für zwei Grabstätten – von 20 auf 40 Euro. Die Gebühr für ein Urnenerdgrab beträgt statt zehn künftig 45 Euro jährlich. Für eine Urnennische werden 20 Euro fällig, für ein Urnenerdgrab als Reihengrab 45 Euro.

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