Löst Fürth die gemeinsame Fahrkarte?

7.12.2017, 21:00 Uhr
Löst Fürth die gemeinsame Fahrkarte?

© Foto: Ulrich Schuster

Im Frühjahr dieses Jahres hatten noch mehrere Zonen-Modelle zur Disposition gestanden, die näher untersucht wurden. Das generelle Ziel lautete, Haupt- und Teilorte in eine Tarifzone zu legen. Die bisherigen 26 Tarif- und Teilzonen sollen künftig auf fünf eingedampft werden. Das Ergebnis: Der Favorit des Landkreises ist die Alternative vier.

Die zentrale Verbesserung betrifft hier speziell den Bereich Zirndorf-Oberasbach-Stein, der genau auf der Zonengrenze 700/200 liegen würde. Der Vorteil einer solchen Regelung: Die Busse fahren zwar, sowohl in die eine als auch in die andere Richtung, in jeweils verschiedene Zonen. Theoretisch wird aber so getan, als würden sie keine Grenzen queren. Das heißt, viele Fahrten über den Bereich hinaus werden günstiger.

Zirndorf-Oberasbach-Stein werden dann der Preisstufe B zugeordnet, diesem Tarifgebiet gehört bisher aber nur Fürth an. Er habe, das hatte Landrat Matthias Dießl bereits im Umwelt- und Verkehrsausschuss berichtet, die Angelegenheit mit Oberbürgermeister Thomas Jung erörtert und aus dem Gespräch einen sehr positiven Eindruck mitgenommen.

Dennoch gibt es einen Knackpunkt, der mit der Stadt und der für den ÖPNV zuständigen infra Fürth zu klären ist: Wie läuft künftig der Entscheidungsprozess, wenn es zu Tarifänderungen kommt? Bisher hatte die Stadt allein das Sagen, künftig wären dann aber auch Interessen des Landkreises berührt. "Deshalb kann es uns nicht egal sein, was passiert", so Dießl.

Vor diesem Hintergrund muss die Landkreis-Verwaltung in Verhandlungen noch klären, ob die Stadt "eine Zustimmung an bestimmte Bedingungen knüpft", so heißt es in der Vorlage für den Kreisausschuss, der sich in dieser Woche ebenfalls mit der Thematik beschäftigt hat. Allerdings hätte die Umstrukturierung auch Vorteile für die infra — in Form steigender Einnahmen. Die Rede war von einer Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich.

Auswirken würde sich die Variante vier auch auf die Schülerbeförderung: Die Ausweitung der Tarifzone B hätte zur Folge, dass für Kinder und Jugendliche, die im Landkreis weiter als drei Kilometer von einer Schule entfernt wohnen, plötzlich die nächstgelegene Bildungseinrichtung in der Stadt liegen könnte und sie für deren Besuch die Fahrtkosten erstattet bekommen. Umgekehrt gilt das Gleiche für Schüler in der Stadt. Die Konsequenz: "Unsere Schulen stehen im Wettbewerb mit den Fürther Schulen", so der Landrat.

Die Bürgermeister signalisierten bei einer Dienstbesprechung im Landratsamt grünes Licht für die Tarifzonen-Neugestaltung. Auch der Kreisausschuss gab seine Zustimmung. Die Ausgleichszahlungen übernimmt der Landkreis, 340 000 Euro würden jährlich fällig. Die entscheidende Hürde sind aber die VGN-Gremien, die über das Vorhaben im Frühjahr 2018 beraten werden.

Gäbe es keine Zustimmung, hätte der Landkreis alternativ, sozusagen als B-Lösung, noch die Variante 1 in der Hinterhand. Hier käme freilich die Tarifstufe B für Zirndorf-Oberasbach-Stein nicht zum Tragen, außerdem müsste der Landkreis tiefer in die Tasche greifen. Fällig würden dann rund 442 000 Euro per annum.

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