Mehr Hilfe bei Demenz

13.3.2013, 11:00 Uhr

Bislang gingen ältere Menschen, die körperlich noch fit waren, weitgehend leer aus. Geld für Pflegeleistungen gab es erst ab Pflegestufe 1 — und die war erreicht, wenn der Betroffene mehr als 45 Minuten am Tag gepflegt oder bei der Körperpflege unterstützt werden musste. Viele Menschen mit Depression oder Demenz fielen durch das Raster: weil sie sich noch selbst waschen, kämmen, anziehen und auch selbstständig essen können.

Dass auch Demenzkranke auf Hilfe angewiesen sind und häufig rund um die Uhr betreut werden müssen, wurde vom Gesetzgeber zunächst nicht berücksichtigt. Eine erste Verbesserung für die Betroffenen und ihre Angehörigen gab es 2008, als das Betreuungsgeld eingeführt wurde. Damit konnten Betreuungsangebote bezahlt werden, etwa die Teilnahme an einer betreuten Gruppe, erklärt Hana Reinhardt, die bei der Fürther Caritas pflegende Angehörige umfassend berät und ihnen dabei hilft, die Leistungen zu beantragen.

Nach der Pflegereform können Menschen mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ nun Pflegegeld (bei Pflegestufe 0: 120 Euro im Monat) beantragen. Pflegesachleistungen (225 Euro im Monat) werden gezahlt, wenn ein professioneller Pflegedienst engagiert wird, etwa um beim Duschen zu helfen. Auch können bis zu 1550 Euro im Jahr für eine Ersatzpflege in Anspruch genommen werden, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Dazu muss diese, so Reinhardt, nicht krank sein: Entlastung gebe es auch für Angehörige, die stundenweise verhindert sind, „weil man Besorgungen machen muss, zur Gymnastik geht oder soziale Kontakte pflegt“. Auch Menschen mit den Pflegestufen 1 und 2 erhalten künftig mehr Geld, wenn eine „erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz“ vorliegt.

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