Naturschutz als Geschäftsmodell

27.4.2017, 06:00 Uhr
Naturschutz als Geschäftsmodell

© privat

Für jedes Bauprojekt, das in die Natur eingreift, müssen Bauherren entsprechende Kompensationen an anderer Stelle leisten. Hier möchte die heimische Landwirtschaft mitmischen. Andreas Leßmann, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Fürth, empfahl sich als Partner: "Sie produzieren Naturschutz für unsere Heimat", rief er den Anwesenden im Gasthaus Friedenseiche zu, "denn wir wollen alle, dass sich auf unseren Fluren mehr Bienen und Vögel bewegen und Blumen blühen."

Noch ist es allerdings nicht so weit. Der Verein plant in diesem Jahr die Umsetzung erster Maßnahmen. Es gebe bereits einige Anfragen, berichtete Vorsitzender Siegfried Tiefel, die man nun "learning by doing" angehen möchte. Damit stehe man zwar nicht da, wo man nach der Vereinsgründung jetzt eigentlich stehen wollte, "aber so eine Organisation wie uns gibt es noch nirgends".

"Fürth Natur" sei ein Gegenmodell zu dem von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) favorisierten bayernweiten und zentral verwalteten Flächenfonds. "Wir wollen die Wertschöpfung hier bei uns in der Region halten", betonte Tiefel. Dieses "hehre Ziel" soll über eine verstärkte Kooperation mit dem Maschinenring angepeilt werden.

Langfristige Qualitätssicherung, finanzielle Solidität, steuerliche Unbedenklichkeit, eine technische Mindestausstattung sowie zwei hauptamtliche Mitarbeiter – das sind laut Leßmann die Voraussetzungen, bevor ein Vertrag mit dem ersten Kunden geschlossen wird. Marktpotenzial sieht er für den Verein auf jeden Fall. Gerade in Zeiten, da regionale Produkte mehr Wertschätzung erfahren, könnten gewerbliche Investoren mit einem lokalen Partner wie "Fürth Natur" für sich werben.

"Wir wollen hier gemeinsam etwas auf die Beine stellen, das Vorbildcharakter haben kann", so Leßmann, der den Landwirten deutlich machte, Ausgleichsflächenmanagement als Geschäft zu verstehen: "Der eine baut Spargel an, der andere Naturschutz. Warum denn nicht?" Dabei werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen gar nicht dauerhaft dem Anbau entzogen. Das Kompensationsgesetz sehe die Möglichkeit einer naturnahen Bewirtschaftung innerhalb der landwirtschaftlichen Produktion vor.

Gerade Maßnahmen in Ackerlage favorisiere seine Behörde. "Die hundertste Streuobstwiese als Ausgleichsfläche ist ja schön und gut", so Leßmann, "aber davon hat keine Feldlerche, kein Kiebitz und kein Rebhuhn etwas." Vom Erhalt dieser selten gewordenen Arten hätten doch alle etwas, "weil wir auch unseren Enkeln noch sagen wollen ‚Schau her, da ist es schön‘. Und genau das ist die Ware Naturschutz, mit der Sie handeln können."

Keine Kommentare