Oberasbacher Anwohner siegen vor Gericht

11.3.2017, 21:00 Uhr
Oberasbacher Anwohner siegen vor Gericht

In seiner jüngsten Sitzung sollte der Stadtrat darüber befinden, ob die Kommune gegen die VG-Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München erhebt. Nach einer längeren Diskussion sprach sich das Gremium einstimmig dafür aus, davon abzusehen.

Die Bauverwaltung hätte den Gang nach München durchaus gewagt. "Wir sollten das tun, denn es geht um eine grundsätzliche Frage", sagte Bernd Gabriel. Allerdings, so der stellvertretende Bauamtsleiter nach den Erfolgsaussichten dieses Schritts befragt, sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass in München eine anderslautende Entscheidung getroffen werde.

Ausgebaut wurde der nördliche Teil der Zwickauer Straße Mitte der 1990er Jahre. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) lässt den Städten und Gemeinden sehr viel Zeit, um diese Maßnahmen abzurechnen. Im Paragrafen 4 heißt es dazu allerdings, dass die Festsetzung von Beiträgen "spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Vorteilslage eintrat, nicht mehr zulässig ist".

Und genau das ist aus Sicht des Oberasbacher Bauamts der Knackpunkt: Wann trat diese sogenannte "Vorteilslage" ein? Die Fachleute der Stadt gehen vom Juli 1996 aus. Erst zu diesem Zeitpunkt waren die bei der im Mai im Zuge der Abnahme festgestellten Mängel behoben worden.

Das Verwaltungsgericht beurteilte das dagegen anders und beruft sich dabei auf das Schlussabnahmeprotokoll vom Mai 1996. Eingetreten sei der Fall bereits mit der "tatsächlichen Fertigstellung der Baumaßnahme" im Dezember 1995. Ihre Bescheide hätte die Stadt laut Gericht spätestens bis März 2016 verschicken müssen.

Bei den Kosten für Straßenerschließungen ist die Verteilung nach dem KAG klar geregelt: 90 Prozent müssen die Anwohner tragen, 10 Prozent die Kommune. Mit den Berechnungsmodalitäten hatte sich der Stadtrat bereits im letzten Sommer beschäftigt und seinerzeit beschlossen, dass die Anlieger, bezogen auf ihr jeweiliges Grundstück, 11,78 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche bezahlen sollten.

Insgesamt geht es um knapp 180 000 Euro. Allerdings ist das Verfahren noch nicht beendet. Die VG-Entscheidung schützt momentan nur die beiden Kläger davor, sofort zahlen zu müssen. Jetzt ist das Landratsamt an der Reihe und prüft Widersprüche von Bürgern gegen die Bescheide der Stadt. Kommt die Behörde zu der Ansicht, diese seien rechtswidrig, kann sich die Kommune erneut an das VG wenden, im umgekehrten Fall die Anwohner. Das juristische Ringen dürfte also so oder so weiter gehen.

In der aktuellen Diskussion hatte sich die SPD klipp und klar gegen die Erhebung einer Beschwerde ausgesprochen. Man solle den rechtlich begründeten Beschluss akzeptieren, der auch zugunsten der Bürger ausgefallen sei, sagte der stellvertretende Fraktionssprecher Peter Heinl und stellte im gleichen Atemzug die Frage, wer die Schuld an der Verjährung trage. In die gleiche Kerbe hieb Franz X. Forman. Als "blöd" befand der FWMann, "dass wir uns über so eine Situation unterhalten müssen", warum denn nicht früher abgerechnet worden sei?

Bevor die Debatte ins Stadium der Scheinheiligkeit abzudriften drohte, sagte Schikora, dass es wohl jedem im Gremium klar sein dürfte, warum sich die Angelegenheit so lange gezogen habe. Lothar Schmitt (CSU) stellte fest, dass es nicht an der Verwaltung gelegen habe. "Wir", meinte er mit Blick auf die Kommunalpolitiker der vergangenen 20 Jahre, "haben einen massiven Grund gehabt."

Und der heißt Brandstätter. Die gesamte Zeit über hatte Oberasbach gehofft, die Firma würde ein an der Zwickauer Straße im Grenzbereich zu Zirndorf gelegenes großes Grundstück mit Wohnungen bebauen. Damit wäre der Eigentümer bei der Erschließung mit im Boot gewesen, die Belastung für die eigenen Bürger hätte sich verringert. Für das im Außenbereich gelegene Areal existierte freilich keine Bauleitplanung. Ein vor rund 20 Jahren seitens der Stadt Zirndorf angestoßenes Bebauungsplanverfahren versandete, die Fläche liegt brach.

Seit Frühjahr 2016 ist übrigens eine Novelle des KAG in Kraft. Demnach müssen Kommunen Erschließungskosten für ältere Straßen innerhalb von 25 Jahren abrechnen — und zwar bis zum 31. März 2021. Die Stadt Fürth lässt im Gegensatz zu Nürnberg ihren Anspruch auf diese Beiträge verfallen. Obwohl es dabei um eine erhebliche Summe geht, ist den Fürthern die Belastung für die Verwaltung zu groß. "Wir können keinen Irrsinnsaufwand betreiben, nur um den Bürgern möglichst viel Geld abzuknöpfen", hatte OB Thomas Jung in den FN gesagt.

Spannend dürfte werden, wie sich die Stadt Oberasbach verhält. Das Bauamt hat auf jeden Fall eine Liste erarbeitet, die alle noch nicht abgerechneten Straßen enthält. Bürger können sich erkundigen, ob sie betroffen sind. Die SPD forderte schon öfter, die Aufzählung öffentlich zu machen. Man warte hier, das sagte Peter Heinl auch jetzt wieder, "seit Jahren auf eine Information seitens der Bauverwaltung".

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