Nachhilfe für den Stadtrat

Nachverdichtung: Das sorgt in Oberasbach für Ärger

Harald Ehm

Fürther Nachrichten

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2.1.2018, 16:00 Uhr
Nachverdichtung:  Das sorgt in Oberasbach für Ärger

Eigentlich wäre alles kein Problem. Ein Bebauungsplan, auch in einfacher Form, und schon hat die Kommune ein Instrument an der Hand, um die Entwicklung in den einzelnen Stadt- oder Ortsteilen gezielt zu steuern. Was heute bei der Ausweisung eines Wohngebiets gang und gäbe ist, die sorgfältige Bauleitplanung, fehlte bis weit in die 1970er Jahre hinein. Nach dem Krieg galt es in erster Linie, schnell Wohnraum zu schaffen.

Unter dieser Entwicklung leiden die Kommunen bis heute. Oberasbach macht seit längerem im Hölzleshoffeld leidvolle Erfahrungen. Wie mehrfach berichtet, will die Stadt den Charakter der Siedlung aus den 60er Jahren mit großen Gärten und viel Grün erhalten und hat deshalb vor, das Viertel zu überplanen. Dagegen laufen die Anrainer Sturm. Es gab eine neue Form der Bürgerbeteiligung, derzeit werden die daraus resultierenden Ergebnisse in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet.

Sehr interpretationsfähig

Liegt kein Bebauungsplan vor, kommt in den betroffenen Quartieren Artikel 34 des Baugesetzbuches zum Zug, der in erster Linie danach fragt, ob das Vorhaben sich in die nähere Umgebung einfügt – eine interpretationsfähige Formulierung, die regelmäßig für Ärger sorgt. In Oberasbach ringen die Stadträte immer wieder mit Investoren oder privaten Bauherren und deren Planern um die Projekte. Nicht selten lehnten die kommunalen Gremien entsprechende Vorhaben ab, die dann vom Landratsamt, der genehmigenden Behörde für Bauanträge, dennoch abgesegnet wird.

So auch im konkreten Fall, einem geplanten Mehrfamilienhaus Ecke Ottostraße/Bucher Straße. Den Bauantrag hatte der zuständige städtische Ausschuss im April abgewiesen. In der aktuellen Sitzung bezweifelte Thomas Peter (FDP/FOB), dass sich das würfelförmige Gebäude mit Flachdach tatsächlich in die nähere Umgebung einfüge. Die vorgesehenen neun Stellplätze seien bei sechs Wohnungen nicht ausreichend: "Wo sollen die anderen Autos hin?"

Jörg Döhler, in der Unteren Baubehörde des Landratsamtes der für Oberasbach zuständige Arbeitsbereichsleiter, erläuterte zunächst Grundsätzliches zum Paragrafen 34. Es gehe zum einen um die Art der baulichen Nutzung — unproblematisch im vorliegenden Fall, da es sich um "Wohnen" handle. Zum anderen sei das Maß der Nutzung zu beachten, also die Grundstücksgröße und die Höhe der Anlage. "Nicht so einfach zu fassen, das räumte er ein, sei der Begriff der "näheren Umgebung" und deren "prägende Wirkung". Jedoch habe das Landratsamt bei dem von den Stadträten abgelehnten Projekt einen "engen Umkreis gezogen".

Zu beanstanden hatte das Landratsamt nichts. Die von Peter geäußerte Kritik an der Dachform könne er städtebaulich zwar verstehen, sie sei aber "kein Einfügungskriterium nach Paragraf 34", erläuterte der Experte des Landratsamtes. Die Anzahl der Parkplätze entspreche der städtischen Satzung. Das werde immer "penibel geprüft". Döhlers Fazit: Seine Behörde sei deshalb gehalten, die Genehmigung zu erteilen. Vor diesem Hintergrund tat das dann auch der Bauausschuss – gegen die Stimmen von Peter und Norbert Schikora (Bündnis 90/Die Grünen).

Im zweiten Fall ging es um ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen an der Theodor-Heuss-Straße. Hier existiert ein Bebauungsplan, von dessen Festsetzungen das für das Projekt zuständige Architekturbüro zunächst drei Befreiungen beantragt hatte. Nach der Ablehnung durch den Bauausschuss Anfang Juli waren davon noch zwei übrig. Dabei ging es um die Baugrenzen und die Firstrichtung des Daches. Allerdings verweigerten die Stadträte auch im zweiten Anlauf im August ihre Zustimmung.

Das Landratsamt bewertete die Angelegenheit anders. Angesichts der bisherigen Praxis in Oberasbach sei das "gemeindliche Einvernehmen", so die Amtssprache, zu erteilen. Außerdem wünschte sich das Landratsamt eine Begründung der Ablehnung. — was kurios ist, denn Argumente dafür gibt es nicht. Das Oberasbacher Bauamt ließ die Stadträte laut Vorlage jedenfalls wissen, dass es "keine stichhaltigen Gründe" für die Ablehnung nennen könne. Und noch besser: "Die benötigten Befreiungen wurden bereits bei anderen Gebäuden in der näheren Umgebung erteilt". Die städtischen Fachleute sprechen selbst von einem "Präzedenzfall", auf den sich Anlieger und Bauherren mit ihrem Anspruch auf diese Befreiungen berufen könnten.

Erst abwarten

Eine Ansicht, die den Bauausschuss nicht kümmerte. Per Beschluss wurden die vorherigen Ablehnungen bestätigt. Da hier ein Bebauungsplan besteht, auf den sich die Entscheidung stützt, kann auch das Landratsamt seinerseits den Bauantrag nicht genehmigen. Die Behörde werde vielmehr, davon geht man im Oberasbacher Rathaus aus, "die Entscheidung der Stadt unterstützen".

Jörg Döhler seinerseits will sich, wie er auf FN-Nachfrage sagt, erst einmal den Beschluss anschauen und abwarten, ob "eine Begründung nachgeliefert wird". Ist dies nicht der Fall, werde das Landratsamt die Nichtbefreiung mittragen.

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