Oberasbacher Stadträte zeigen Lidl die Rote Karte

28.11.2016, 14:00 Uhr
Oberasbacher Stadträte zeigen Lidl die Rote Karte

© Foto: Thomas Scherer

Die Fronten in der Bürgerschaft hatten sich längst formiert: Auf der einen Seite die Befürworter des Wegs, die sich mit Blick auf die Bedürfnisse älterer Menschen oder Mütter mit Kinderwagen die direkte Verbindung wünschten und darauf hofften, dass der Bauausschuss dem Antrag des Unternehmens auf eine Befreiung vom Bebauungsplan nachkommen würde. Auf der anderen Seite standen Anwohner aus der Merkurstraße und der Neptunstraße, die vor einer erhöhten Lärmbelästigung durch Kundenverkehr und Parker warnten. Immerhin wurde für die Verbindung eine bestehende Wand geöffnet. Noch am Tag der Sitzung landeten in der Sache Briefe, Mails und Unterschriften pro und contra im Rathaus. „Eine Lösung, die allen gerecht wird“, könne es nicht geben, sagte Norbert Schikora vorab, der als stellvertretender Bürgermeister die Sitzung leitete.

Auf Kritik stieß das Vorgehen der Discounter-Kette im gesamten Gremium. Für die SPD stand fest: „Lidl muss den Weg zurückbauen“, so formulierte es der stellvertretende Fraktionssprecher Peter Heinl. Schließlich hätte der Bebauungsplan seinerzeit nur die Zustimmung der Anwohner gefunden, weil ein Schallschutz vorgesehen war.

Es handle sich nicht um ein Versehen, stellte auch CSU-Fraktionssprecher Jürgen Schwarz-Boeck klar. Die Christsozialen hätten sich aber eine nachträgliche Genehmigung durchaus vorstellen können, wenn noch eine Schallschutzschleuse – das meint zwei zueinander versetzte Wände – gebaut würden.

Franz X. Forman (FW) empfahl dagegen, „den Ball an Lidl zurückzuspielen“. Die Firma solle sich mit den Bürgern ins Benehmen setzen. Davon hielt wiederum Thomas Peter wenig. Man habe damals heiß um den Bebauungsplan gekämpft. Für die Menschen sei es wichtig gewesen, „dass ein Schallschutz da ist“, erinnerte sich der FDP/FOB-Mann, der seinerzeit schon im Stadtrat saß. Dies sah die Mehrheit im Gremium ähnlich und lehnte die beantragte Befreiung ab.

Was das bedeutet? Lidl müsse „den Zustand gemäß den Festlegungen des Bebauungsplans wieder herstellen“, heißt es auf FLN-Anfrage aus dem Bauamt. Damit ist klar: Der Weg muss weg.

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