Platzverweis für Rechtsradikale

5.12.2011, 13:00 Uhr
Platzverweis für Rechtsradikale

© Roland Huber

Ein entschiedenes Vorgehen gegen religiöse und politische Extremisten hatte der Gemeinderat bereits in der Mai-Sitzung 2011 verbindlich beschlossen. Eine Rechtsanwaltskanzlei prüfte daraufhin die bestehenden Gemeinderichtlinien auf notwendige Änderungen.

Für das alles gab es einen konkreten Anlass: Ein Mitglied des vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Freien Netz Süd wollte die Veitsbronner Halle für eine Veranstaltung mieten. Wie Bürgermeister Peter Lerch auf FN-Nachfrage bestätigt, habe der Mann seine Mitgliedschaft in der Organisation ohne weiteres zu erkennen gegeben. „Er war ein noch recht neues Mitglied und ist die Sache sehr blauäugig angegangen“, meint Lerch dazu.

Die Inhalte der geplanten Veranstaltung klangen harmlos: Ein Treffen für die Landjugend verbunden mit einer Müllsammelaktion in der Landschaft. Dies habe man gerade noch einmal verhindern können, erklärte Bürgermeister Peter Lerch, als klar war, wer die Veranstalter sind.

Nach dem Motto „Wehret den Anfängen“ müsse sich die Gemeinde nun auch für die Zukunft strikt absichern. „Ob unsere Satzung, die wir beschlossen haben, juristischen Schritten standhält, wird sich zeigen. Aber ich denke, sie hat zumindest abschreckende Wirkung“, meint der Veitsbronner Bürgermeister.

Zudem sei Veitsbronn schließlich bereits im Frühjahr 2009 als eine der ersten Gemeinden im Landkreis der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ beigetreten, die anlässlich des massiven Auftretens rechter Gruppierungen, beispielsweise in Wunsiedel oder Gräfenberg von Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly ins Leben gerufen worden war. Der Allianz gehören der Landkreis Fürth und zwölf seiner Städte und Gemeinden an. Wie Lerch erläutert, finde in diesem Zusammenschluss ein Austausch statt, wie Veranstaltungen Rechtsextremer am besten zu verhindern seien

In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde nun über sechs Änderungen befunden, die zum Ziel haben Extremisten aus Veitsbronn zu verbannen:

Vereine, Kinder- und Jugendprojekte sollen nicht bezuschusst werden, wenn diese der Unterstützung oder Verbreitung religiös und politisch extremer Ansichten dienen.

Die Anmietung der Zenngrundhalle für Veranstaltungen entsprechenden Inhalts soll künftig ausgeschlossen sein.

Die Verwaltung soll eine Verordnung ausarbeiten, die die Anzeigepflicht für Veranstaltungen in Gaststätten neu regelt. Auch hier sollen Extremisten keine Treffpunkte einrichten können. Letzteres, räumt Lerch ein, sei letztlich aber nicht kontrollierbar. „Bei Gaststätten muss man Überzeugungsarbeit leisten.“ Konkrete Hinweise auf extremistische Umtriebe gebe es aber in Veitsbronn nicht.

Rechts, aber auch links

Dem Gemeinderat bot die Vorlage einiges an Diskussionsstoff. CSU-Fraktionsvorsitzender Marco Kistner bestand im Namen seiner Fraktion darauf, an allen Stellen, wo bisher lediglich allgemein von „politischen Extremismen“ oder explizit von „rechtsextremem“ Gedankengut die Rede sei, jeweils auch den Begriff „linksextrem“ zu ergänzen: „Wir verurteilen jede Art von politischem Extremismus, egal aus welcher Richtung.“

Im Gespräch mit den FN kommentierte Lerch die Diskussion: „Die Konservativen neigen dazu, rechts und links gleich zu setzen. Damit verharmlosen sie die wahre Gefahr, wie man aktuell deutlich sieht.“ Bereits in der Sitzung hatte die SPD argumentiert, die Ergänzung verwässere lediglich die klare Stoßrichtung der neuen Richtlinien, schließlich habe man in der Region faktisch ein Problem mit rechter und nicht mit linker Gewalt.

Nach intensiver Diskussion und einer kurzen Sitzungsunterbrechung, die die SPD zur weiteren Beratung nutzte, stimmte Fraktionschef Werner Haussmann im Namen seiner Parteigenossen dann den von Kistners CSU geforderten Textergänzungen um den Begriff „linksextrem“ zu.

Den Veitsbronner Vorstoß hält auch Zirndorfs Bürgermeister Thomas Zwingel für überlegenswert. Schließlich hat die Stadt Zirndorf mit der Paul-Metz-Halle ebenfalls Veranstaltungsräume, in denen antidemokratische Kräfte keinesfalls unterkommen sollen. Doch Zwingel hat erhebliche Zweifel, ob eine Satzungsänderung für solch einen Fall genügt. Er denkt dabei an ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, wonach die Stadt Passau gezwungen war, ihre Nibelungenhalle der NPD zur Verfügung zu stellen.

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