Regnitz: Bebauung am Talrand birgt Zündstoff für BN

11.12.2014, 21:00 Uhr
Regnitz: Bebauung am Talrand birgt Zündstoff für BN

© Foto: Ralf Rödel

Das 10.500 Quadratmeter große Grundstück ragt zwischen Stadeln und Mannhof wie ein Keil in den Talraum hinein. Damit das Hochwasser ungehindert abfließen kann, darf die Talböschung nicht aufgeschüttet werden. Auch Zäune sind im Hochwasserbereich unzulässig. Dass diese Vorgaben tatsächlich eingehalten werden, bezweifelt BN-Kreisvorsitzender Reinhard Scheuerlein.

Gewarnt ist er von den Problemen im Grundigpark. Hier hat die Bebauung direkt am Stadtwaldrand gezeigt, dass Konflikte vorprogrammiert sind. Hausbesitzer in Stadeln könnten in Versuchung kommen, ihre Gärten in den Hochwasserbereich auszudehnen, befürchtet Scheuerlein. Auch einen Gehölzstreifen zum sanften Übergang der künftigen Bebauung in den Talraum vermisst er. Weil die Stadt auf die Forderung des BN nach einem Bebauungsplan bislang nicht eingegangen ist, hat sich die Umweltorganisation schon an die Regierung von Mittelfranken gewandt.

Besonders sorgfältige Planung gefragt

Ein Bebauungsplan, wie er auch für das etwas größere Siedlungsgebiet auf der gegenüberliegenden Seite der Stadelner Hauptstraße aufgestellt wurde — hier sollen 34 Wohnhäuser entstehen – könnte verbindlich festlegen, was zum Vermeiden von Eingriffen in den Talraum getan werden kann. Das von drei Seiten vom Landschaftsschutzgebiet umsäumte Grundstück bedarf nach Ansicht von Waltraud Galaske, Stadträtin der Grünen und stellvertretende BN-Kreisvorsitzende, einer besonders sorgfältigen Planung.

Die Bebauung mit dem Umspannwerk sei hier im Stadelner Außenbereich nur im Hinblick auf die Notwendigkeiten der Energieversorgung zugelassen worden. Jede weitere Nutzung sei nur dann zulässig, wenn keine öffentlichen Belange verletzt werden. Das sei, so Scheuerlein, beim Naturschutz zu befürchten. Für problematisch hält der BN auch die geplante Betonwand, die das höher gelegene Baugrundstück an der Böschung im Norden abgrenzen soll. Hier gibt es alte Bäume und einen kleinen Weiher mit biotopartigem Charakter. Der BN wendet sich nicht generell gegen eine Bebauung, plädiert jedoch für eine mit Rücksicht auf die Natur abgespeckte Variante.

Für einen Bebauungsplan ist der Zug nach Angaben von Dietmar Most, Leiter des Stadtplanungsamtes, bereits abgefahren. Denn die Stadt habe einen Bauantrag des Vorbesitzer des Grundstücks bereits positiv beschieden. Die neue Planung sei nur eine Fortentwicklung der alten. Würde die Kommune nachträglich einen Bebauungsplan aufstellen wollen, könnte der Grundeigentümer Fürth verklagen. „Ein Bauantrag bringt Baurecht“, erläutert Baureferent Joachim Krauße.

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