Schwieriges Los der Aufstocker

30.5.2014, 06:00 Uhr

Arbeitnehmer stellen mit 1650 den überwiegenden Teil der „Aufstocker“, der Rest sind Selbständige. Von den Arbeitnehmern stehen 900 in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, 750 sind geringfügig beschäftigt.

Wie wird die Leistung berechnet? Der Regelsatz für eine fünfköpfige Familie liegt aktuell bei: 391 Euro für den Haushaltsvorstand, 353 Euro für den Partner, für Kinder von sechs bis einschließlich 13 Jahre jeweils 261 Euro. Plus Miete und Heizkosten, ohne Strom. Im Beispielfall (siehe Artikel rechts) mit 750 Euro Miete liegt der Bedarf bei 2277 Euro im Monat. Darauf angerechnet werden der Verdienst, sonstige Einkommen und das Kindergeld. Den Rest zahlt die Behörde aus – und verlangt dazu monatlich Nachweise.

Das Dilemma: Wer zum Mindestlohn Vollzeit arbeitet, verdient – brutto – etwa 1360 Euro. Sogar für einen normalen Arbeitnehmer, sagt Günther Meth, Leiter des Jobcenters, „wird es schwierig, soviel netto zu verdienen, dass er nicht mehr in der Grundsicherung ist“. Wer wie Herr Müller in unserem Porträt bei einer Zeitarbeitsfirma für rund 9 Euro pro Stunde schuftet und Familie hat, wird es nicht schaffen.

Rückläufige Zeitarbeit

Wie kann das Jobcenter unterstützen? Die Aufstocker sind weiter „arbeitssuchend“ gemeldet, Angebote für besser bezahlte Stellen werden an sie weitergereicht. Zudem, sagt Günther Meth, fahre das Jobcenter „eine Qualifizierungs-Offensive“: Es biete Umschulungen an für jeden, der sich das zutraut und noch jung genug ist. Übrigens: Die Zahl derjenigen, die aus der Arbeitslosigkeit in Jobs bei der – verrufenen – Zeitarbeit wechseln, geht zurück. Waren es vor einigen Jahren noch die Hälfte, sind es aktuell rund ein Drittel.

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