Sprengung auf Norma-Areal: Polizei sucht Geschädigte

23.2.2017, 15:05 Uhr
Sprengung auf Norma-Areal: Polizei sucht Geschädigte

© FN/YouTube

Nachdem Stadt und Polizei völlig ahnungslos waren, weil die Abbruchfirma sie im Vorfeld nicht über die Sprengung des früheren Bürogebäudes informiert hatte, sind beide Seiten nun sehr an einer Aufklärung der Sache interessiert. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft, ob das von Norma beauftragte Abbruchunternehmen Plannerer widerrechtlich gehandelt hat.

Die sogenannte Deflagration, eine Sprengung des Hauses mit Hilfe von Pyrotechnik, war am Dienstag, 14. Februar, ohne Sperrung der nahen Würzburger Straße durchgeführt worden. Polizei und Ordnungsreferat der Stadt Fürth sind sich einig: Die Straße hätte vorübergehend dicht gemacht werden müssen.

Als schon eine gewaltige Staubwolke über die Würzburger Straße zog, griff eine Polizeistreife, die den spektakulären Abriss zufällig mitbekommen hatte, spontan ein und hielt den Verkehr minutenlang an. Zum aktuellen Stand der Ermittlungen gab die Polizei auch auf Nachfrage keine Auskunft.

Zu klären ist die Frage, ob das Gesetz nun eine Ankündigung der Maßnahme vorschreibt oder nicht. Hier gehen die Einschätzungen zurzeit auseinander. Ein Sprecher des Gewerbeaufsichtsamts antwortete auf FN-Nachfrage: Auch eine Deflagration (bei der auf Sprengstoff verzichtet wird) sei in die Kategorie "Sprengarbeiten" einzuordnen und unterliege der Anzeigepflicht. Die Arbeiten hätten somit der Behörde durch einen Verantwortlichen der Firma Plannerer angekündigt werden müssen.

Stephan Plannerer, Chef des Unternehmens aus Pullenreuth, dagegen verteidigt das Vorgehen seiner Firma: Bei dem eingesetzten Mittel handle es sich "um ein relativ neues Produkt", das als "sonstiger pyrotechnischer Gegenstand der Kategorie P2" eingeordnet werde. Plannerer verweist auf eine Stellungnahme der Bundesanstalt für Materialforschung aus dem Jahr 2013, die sich mit Treibkartuschen zum "nicht-detonativen Zerstören von Gestein" beschäftigt hat. Nach deren rechtlicher Einschätzung fallen bestimmte Produkte seit Inkrafttreten der sogenannten Pyrotechnik-Richtlinie nicht mehr in die Kategorie "Sprengmittel" und eine Sprenganzeige gemäß der 3. Sprengverordnung sei nicht mehr erforderlich.

Für den Umgang mit diesen Produkten brauche man aber eine enstprechende Schulung und eine Erlaubnis; die hat Plannerer offenbar vorgezeigt. Zudem ist in dem Schreiben die Rede davon, dass die Anwendung solcher pyrotechnischer Gegenstände mit einer besonderen Verantwortung verbunden ist.

Nach Angaben der Kriminalpolizei kam es bei der Sprengung zu "gefährlichem Steinflug": Mehrere Steinfragmente seien bis in den öffentlichen Verkehrsbereich außerhalb des Grundstücks geschleudert worden. Die Kripo sucht nun Menschen, die von umherfliegenden Steinchen getroffen oder gar verletzt oder deren Autos beschädigt wurden, sowie Autofahrer, die durch die Staubwolke "in gefährliche Situationen" gerieten.

Betroffene werden gebeten sich mit dem Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Telefonnummer (0911) 21123333 in Verbindung zu setzen.

 

Der Artikel wurde um 19.25 Uhr um die Stellungnahme von Firmenchef Stephan Plannerer ergänzt und aktualisiert.

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